Antrag | 03.12.2012

Leibesvisitation in Münchner Schule wegen Diebstahl von 5€?

Anfrage

Leibesvisitation in Münchner Schule wegen Diebstahl von 5€
In der Süddeutschen Zeitung vom 30.11. 2012, war ein Bericht über eine höchst fragwürdige Polizeiaktion in einer Münchner Schule zu lesen. Wegen des von einer Schülerin gemeldeten Diebstahls von 5 € soll es zu Leibesvisitationen einer ganzen Klasse gekommen sein – ohne Erfolg. Die Schülerinnen und Schüler wurden nach Angaben der SZ teilweise bis auf BH und Unterhose untersucht. Der Polizist, der das Ganze gestartet hat, war im Rahmen von „Zsammgrauft“ in der Schule, einem Projekt, in dem Kinder lernen sollen, wie sie in Streitsituationen friedlich miteinander umgehen können. Wir waren immer sehr überzeugt von dem Angebot der Polizei, sind aber natürlich davon ausgegangen, dass die Polizisten eine pädagogische Zusatzausbildung erhalten, bevor sie mit den Kindern arbeiten dürfen. Das scheint uns jetzt fraglich.

Deshalb fragen wir:

1. War die Schulleitung von Anfang an von dem Vorgang informiert? Können Polizeiaktionen in Schulen stattfinden ohne das die Schulleitung informiert wird?

2. Wie hat die Schulleitung reagiert?

3. Haben die anwesenden Lehrkräfte versucht, die Schulleitung sofort über den Vorgang zu informieren?

4. Haben die anwesenden Lehrkräfte versucht, die polizeiliche Aktion zu unterbinden oder diese wenigstens in der Situation selbst in Frage gestellt?

5. Treffen die Aussagen in verschiedenen Zeitungsberichten zu, dass zumindest eine Lehrkraft Brotzeit machte während heulende Kinder aus den Schultoiletten kamen wo die Leibesvisitationen stattfanden und dann zu mindestens einem Kind sagte, „Das wird schon wieder.“ Wird das Verhalten zumindest dieser Lehrkraft Konsequenzen haben?

6. Wann und durch wen wurden die Eltern der ja noch minderjährigen Kinder informiert?

7. Wie werden die Schülerinnen und Schüler nach dieser bestimmt verstörenden Aktion begleitet?

8. Wenn die Berichte der Medien zutreffen, liegt in mehreren Fällen der Verdacht auf Beleidigung auf sexueller Grundlage sowie Nötigung vor. Wie unterstützt das Schulreferat die Eltern und die Kinder, damit diese ihre Rechte gegenüber den Polizeibeamten durchsetzen können? Zumindest im Fall des in den Medien dargelegten Falles der Nötigung besteht der Verdacht der Beihilfe zur Nötigung durch die Lehrkraft. Wie wird die Schule reagieren? Wird die Schule entsprechende Elternabende durchführen?

9. Wäre es für Lehrkräfte nicht ersichtlich gewesen, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf keinen Fall gegeben war?

10. Trifft es zu, dass die PolizeibeamtInnen alle SchülerInnen mitgenommen haben, die jeweils einen Fünf-Euro-Schein einstecken hatten? Was war die Grundlage dieser vorübergehenden Festnahme? Wurden wenigstens die Eltern dieser Kinder informiert? Was geschah mit diesen Kindern?

11. Über welche Qualifikation müssen Jugendbeamte verfügen, um ein Schulklassenangebot durchzuführen?

12. Rechtfertigt der Diebstahl von 5 € eine derartige Polizeiaktion und welche Konsequenzen hätte es gehabt, wenn die Polizisten wirklich „fündig“ geworden wären?

13. Gibt es in der LehrerInnenfortbildung Angebote, die den Umgang mit Autoritäten thematisieren?

Initiative:

Jutta Koller
Siegfried Benker
Sabine Krieger
Dr. Florian Roth
Mitglieder des Stadtrates