Antrag | 11.11.2021

Kreativquartier stärken V Mietpreise sozial gestalten – ohne MwSt. und für Netto-Geschossfläche

ANTRAG

Die MGH wird gebeten, ein Konzept zu ermitteln, wie die Umsatzsteuerausweisung kostenneutral auf alle Nutzer*innen umgelegt werden kann. Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Miete soll die Netto-Geschossfläche herangezogen werden. (In Anlehnung an die früher bereits etablierte Vorgehensweise).

BEGRÜNDUNG

  1. Für Künstler*innen die als gemeinnütziger Verein organisiert sind, als gGmbH oder aber als Kleinunternehmer*innen, kommt die Mehrwertsteuerausweisung de facto einer Mieterhöhung von 19% gleich, da die genannten Akteur*innen von der MwSt. befreit sind. Für andere freiberufliche, selbständige Künstler*innen oder aber Gewerbetreibende ist die MwSt. ein durchlaufender Posten und verursacht keinerlei zusätzliche Kosten. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Mietenden, weshalb auf die Ausweisung der MwSt. grundsätzlich verzichtet werden soll.
  2. Die Vermietung nach Brutto-Geschossfläche erzeugt ebenso eine Ungleichbehandlung: Mieter*innen mit dicken Wänden und weniger Netto-Geschossfläche haben deutlich höhere Mietkosten als solche, die Räumlichkeiten mit dünnen Wänden angemietet haben. Deshalb soll die Netto-Geschossfläche als einheitlicher Standard bei der Ermittlung der zu zahlenden Miete gesetzt werden.