Antrag | 02.08.2019

Kostenobergrenze für den Bau von Kindertageseinrichtungen durch Bauträger im Rahmen von städtebaulichen Verträgen festlegen

Antrag

Die Verwaltung legt dem Stadtrat mögliche Verfahrensweisen für eine Kostenobergrenze beim Bau von Kindertageseinrichtungen durch Bauträger im Rahmen von städtebaulichen Verträgen dar.

Begründung:

Immer wieder wird der Münchner Stadtrat im Bildungsausschuss mit dem Ankauf von Kindertageseinrichtungen, welche durch Bauträger errichtet und anschließend an die Stadt verkauft werden, befasst. Erst jüngst gab es ein Beispiel, in welchem ein Bauträger beim Neubaugebiet auf dem ehemaligen Paulanergelände zwei Kindertageseinrichtungen errichtet und diese der Stadt München angeboten hat. Hierbei wurden Preise weit über den ermittelten Preisen der Stadtverwaltung verlangt und schlussendlich auch bezahlt. Solche Fälle gab es bereits in der Vergangenheit. Immer wieder wurde im Ausschuss moniert, dass die verlangten Preise sehr hoch erschienen, die Stadt jedoch auf die Kitaplätze dringend angewiesen ist. Um in Zukunft zu verhindern, dass seitens der Bauträger überhöhte Kosten angesetzt werden sollten bereits in den städtebaulichen Verträgen verbindliche Kostenobergrenzen für den Bau von Kindertageseinrichtungen eingezogen werden.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Anja Berger
Jutta Koller
Sabine Krieger
Oswald Utz
Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Mitglieder des Stadtrates