Antrag | 07.10.2009

Kommunales Ausländerwahlrecht einführen

Antrag

zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 28.10.2009
Kommunales Ausländerwahlrecht einführen

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt appelliert an den Bundesgesetzgeber, endlich die rechtlichen Voraussetzungen für ein kommunales Ausländerwahlrecht zu schaffen.
Begründung

In München leben 306.326 AusländerInnen, davon 124.154 EU-BürgerInnen – bei einer Gesamtbevölkerung von 1.358.401 (Stand August 2009); der Ausländeranteil beträgt also 23,0%. Rechnet man die EU-Angehörigen, die bereits das kommunale Wahlrecht haben, aus dieser Zahl heraus, so ergibt sich für München ein Prozentsatz von 13.4% BürgerInnen, die auf kommunaler Ebene nicht wahlberechtigt sind, d. h. weder den Oberbürgermeister noch die StadträtInnen noch Bezirksausschussmitglieder wählen können.

Es widerspricht einem demokratischen Grundprinzip, wenn eine so große Gruppe nachhaltig von politischer Willensbildung ausgeschlossen wird.

Die Forderung zur Einführung des kommunales Wahlrechts auch für Nicht EU-BürgerInnen – zumindest nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer – findet sich in den Parteiprogrammen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Die Linke. Der Ausländerbeirat der Stadt München fordert die Einführung des kommunalen Wahlrechts schon lange.

Der jetzige Zeitpunkt ist daher zu nutzen, um als größte Kommune Deutschlands mit einem hohen Ausländeranteil Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen zu nehmen. Zurzeit finden die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene statt – und es ist der Bundesgesetzgeber, der die Voraussetzungen für eine Einführung des kommunalen Wahlrechts schaffen muss, damit der Landesgesetzgeber tätig werden kann. Im FDP-Parteiprogramm steht: „Wir setzen uns daher für ein kommunales Wahlrecht aller Migranten ein, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Land aufhalten.“

Bündnis ’90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth, Stadtrat
Gülseren Demirel, Stadträtin
Siegfried Benker, Stadtrat