Antrag
Kommunalen Spielraum bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichern!
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister setzt sich als Vorsitzender des Deutschen Städtetages dafür ein, dass der kommunale Spielraum bei der Festlegung der Höhe des ausgezahlten Regelsatzes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch unter Bundesauftragsverwaltung erhalten bleibt. Der Oberbürgermeister wirkt in diesem Sinne darauf hin, dass eine Kommune wie München, die deutlich höhere Lebenshaltungskosten hat als andere, auch einen regional höheren Regelsatz ausbezahlen kann. Dieser sollte vom Bund als das für München geltende Existenzminimum vom Bund gezahlt werden. Sollte dies überhaupt nicht möglich sein, so setzt sich der Oberbürgermeister dafür ein, dass München wenigstens freiwillig einen erhöhten Betrag auf den Regelsatz auszahlen darf, ohne dass dies den Leistungsbeziehenden als freiwillige Leistung vom Regelsatz abgezogen wird.
Begründung:
Die Bundesregierung hat den Kommunen eine finanzielle Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) versprochen. Der entsprechende „Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ (Bundesratsdrucksache 452/11) sieht eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben für das Vierte Kapitel des SGB XII vor. Die Bundesbeteiligung soll in drei Schritten von derzeit 15% auf 45% im Jahr 2012, 75% im Jahr 2013 und 100% im Jahr 2014 angehoben werden.
Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung der kommunalen Haushalte in Höhe von 4 Milliarden Euro jährlich mit steigender Tendenz wegen der Zunahme von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger im Alter. Diese Entlastung ist natürlich zu begrüßen. Lange war aber unklar, wie sich dies auf den kommunalen Einfluss und die Aufgabenausübung der Landeshauptstadt München auswirkt, insbesondere auf den um rund 20 Euro erhöhten Regelsatz.
Bereits am 5.10.11 fragten wir in einer Anfrage nach, was diese Änderungen für den in München regional erhöhten Regelsatz bedeuten würde. Mittlerweile ist klar, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die bislang vorgesehene Möglichkeit einer regionalen Festsetzung der Regelsätze künftig zu streichen. Jegliche von der Kommune gezahlten „freiwilligen Leistungen“ würden den Empfängerinnen und Empfängern in voller Höhe abgezogen. In München würde dies mehr als 12.000 alte und behinderte Menschen betreffen, die dem aktuellen Stand des Gesetzentwurfes entsprechend 19 Euro weniger Sozialhilfe erhalten würden.
Dies gilt es auf allen Ebenen nochmals vehement entgegenzutreten und somit den kommunalen Spielraum zu erhalten, damit Städte mit höheren Lebenshaltungskosten diese für ihre Ärmsten wenigstens ein Stück weit kompensieren können.
Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller