Antrag | 12.04.2010

Kommunale Spielhallensteuer in München einführen

Antrag

Kommunale Spielhallensteuer in München einführen

1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, darzustellen,

a) welche rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer kommunalen Spielapparate- und Spielhallensteuer zu schaffen wären;

b) wie das Aufkommen einer solchen Steuer bei einer Höhe von 15 % des Umsatzes von Spielhallen und -automaten einzuschätzen ist (auf der Grundlage der momentanen Spielhallensituation in München)

c) welche Auswirkungen eine solche Besteuerung z.B. auf die weitere Entwicklung im Bereich der Spielhallen haben könnte – ausgehend von der Erfahrung von vergleichbaren Kommunen in Bundesländern mit Spielhallenbesteuerung.

2. Auf Grundlage dieser Informationen fordert die Stadt München ggf. den Landesgesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen für eine kommunale Spielhallensteuer in München zu schaffen.

Begründung

In den letzten Jahren wurden in München immer mehr Spielhallen gegründet. Dieser Boom hat häufig zu Konflikten geführt und wird gerade von den betroffenen Bezirksausschüssen als für die Entwicklung des Stadtteils problematisch angesehen. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren der Spielsucht hinzuweisen.

Im Münchner Stadtgebiet gibt es derzeit 1979 Spielautomaten. In ganz München gibt es 190 Konzessionen, vor zehn Jahren waren es nur 64. Des weiteren liegen dem Kreisverwaltungsreferat weitere 15 Anträge vor. Der Stadt München sind bez. der Begrenzung dieser Entwicklung rechtlich meist die Hände gebunden.

Eine Besteuerung der Umsätze in diesem Bereich könnte sowohl diesen Trend bremsen als auch zu einer Einnahmeverbesserung für die Stadt München führen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat angesichts dieser Entwicklungen im gesamten Freistaat (hier habe sich die Zahl der Spielhallen seit 2000 auf 14.000 verdoppelt) den Vorschlag gemacht, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine kommunale Spielhallensteuer zu schaffen, um die Ausbreitung der Automaten zu begrenzen (siehe SZ v. 6.4.2010).

In vielen Bundesländern gibt es längst solche Steuern.
Die Stadt München sollte sich, wenn eine solche Abgabe zielführend ist, beim Landesgesetzgeber für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen einsetzen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste SPD-Fraktion
Dr. Florian Roth Hannes Kaplan
Lydia Dietrich Josef Assal
Paul Bickelbacher