Antrag
Der Oberbürgermeister wird gebeten sich bei der Bayrischen Staatsregierung und der Bundesregierung dafür einzusetzen, Klimaschutz in der Gemeindeordnung als kommunale Pflichtaufgabe (pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe) zu verankern und die finanzielle Ausstattung der Kommunen entsprechend zu erhöhen.
Begründung
Klimaschutz ist eine Überlebensfrage! Diese Erkenntnis ist in der Wissenschaft seit Jahrzehnten Konsens. Seit dem Pariser Klimaschutzabkommen 2015 ist es eine völkerrechtliche Verpflichtung, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2°C und möglichst auf 1,5°C zu beschränken.
Um diesen völkerrechtlichen Vertrag in die Tat umzusetzen, haben die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern in Klimaschutzgesetzen bzw. ‑richtlinien Zielpfade zur Erreichung der Treibhausgasneutralität verabschiedet. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im März 2021 geurteilt, dass der Klimaschutz in Deutschland Verfassungsrang besitzt.
Die LHM beteiligt sich aktiv an der Mammutaufgabe Klimaneutralität.Die Umsetzung der dazu notwendigen Maßnahmen wird jedoch dadurch erschwert, dass Klimaschutz kommunalrechtlich durchweg als freiwillige Leistung eingeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die Kommunen Klimaschutz selbstständig finanzieren müssen und – in Zeiten knappen Kassen – der Klimaschutz als freiwillige Leistung zurückzustellt wird. Das konterkariert die Klimaziele von Bund und Land.
Die Rechtslage steht im Widerspruch dazu, dass das Bundesverfassungsgericht Klimaschutz als Teil der Daseinsvorsorge anerkannt hat. Daher ist es höchste Zeit, Klimaschutz als Pflichtaufgabe im Kommunalrecht zu verankern.
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste | SPD/Volt-Fraktion |
Mona Fuchs Dominik Krause Judith Greif Florian Roth Anna Hanusch Julia Post | Dr. Julia Schmitt-Thiel Felix Sproll Anne Hübner Andreas Schuster Lars Mentrup |