Antrag | 19.09.2019

Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 2: Kurzstreckenflüge verringern durch hohe Start- und Landegebühren

Antrag

Die LH München macht als Anteilseignerin der Flughafen München GmbH ihren Einfluss geltend und sorgt für die Erhebung von hohen Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge.

Begründung:

Die Start- und Landegebühren für Flüge sind in der Entgeltordnung nach § 19b LuftVG geregelt. Diese kann eine Differenzierung der Entgelte zur Verfolgung öffentlicher oder allgemeiner Interessen beinhalten. Klimaschädigende Kurzstreckenflüge sind leicht durch andere, klimafreundlichere Mobilitätsmöglichkeiten zu ersetzen und müssen deshalb so stark wie möglich reduziert werden. Es ist deshalb im öffentlichen Interesse für diese Flüge höhere Start- und Landegebühren zu erheben.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative: Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Dominik Krause, Anna Hanusch, Paul Bickelbacher, Sabine Krieger

Mitglieder des Stadtrates