Antrag | 20.01.2017

Kleinstgrundstücke für innovative Wohnprojekte

Antrag

Auf städtischen Kleinstgrundstücken, die für Wohnungsbau in Frage kommen, sollen überwiegend geförderte und preisgedämpfte Wohnungen (Konzeptioneller Mietwohnunsgbau) errichtet werden. Diese sollen dem spekulativen Wohnungsmarkt entzogen und nicht nach Höchstpreis verkauft werden. Diese Kleinstgrundstücke sollen an Baugenossenschaften und innovative Wohnprojekte (im Erbbaurecht) vergeben werden.

 

Begründung:

Städtische Grundstücke sollen nach Möglichkeit dem spekulativen Immobilienmarkt entzogen werden. Daher ist es richtig, dass diese in den großen Entwicklungsgebieten im Grundsatz nur noch an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder im Erbbaurecht vergeben und nicht mehr – wie in der Vergangenheit üblich – verkauft werden. Es gibt keinen Grund bei kleineren städtische Grundstücken von diesem Grundsatz abzuweichen.
Insbesondere künftige Generationen werden davon profitieren, wenn es in der Stadt nicht nur in wenigen großen Gebieten sondern auch flächendeckend in kleineren Bereichen spekulationsfreie Orte geben wird.

Derzeit haben GWG und GEWOFAG keine Kapazitäten diese Grundstücke selbst zu bebauen. Solange diese Kapazitätsengpässe bestehen, sollen diese durch eine priorisierte Vergabe an Baugenossenschaften und innovative Wohnprojekte (im Erbbaurecht) dem spekulativen Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden.
Die Bezirksausschüsse sind in diesem Rahmen umfassend und rechtzeitig einzubinden.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Gülseren Demirel
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anna Hanusch
Sabine Nallinger

Mitglieder des Stadtrates