Antrag | 25.03.2015

Klage der Stadtwerke München gegen die Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C

Antrag

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert die Stadtwerke München auf, 
juristische Schritte gegen die Genehmigung der Beihilfe für den Neubau des britischen 
Atomkraftwerks Hinkley Point C durch die EU-Kommission vor dem EuG vorzubereiten.
Die Stadtwerke München GmbH werden gebeten, die offizielle Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union dazu sorgfältig zu prüfen und alleine oder 
gemeinsam mit anderen Marktteilnehmern binnen der Zwei-Monats-Frist eine 
Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung einzureichen.

Begründung:

am 8. Oktober 2014 hat die EU Kommission mit ihrem Beschluss „Support SA 34947“ staatliche Beihilfen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C genehmigt.

Damit wird der Betreibergesellschaft Électricité de France (EdF) eine staatliche Vergütung von 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre garantiert. Hinzu kommen ein jährlicher Inflationsausgleich und eine staatliche Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die für den Bau des Atomkraftwerks benötigt werden. Die daraus resultierende Vergütung liegt weit über der für Wind- und Solarstrom in Deutschland. Ohne diese staatliche Finanzspritze wäre ein Neubau für ein Atomkraftwerk auch bei angenommener Laufzeit von 60 Jahren nicht wirtschaftlich darstellbar.

Diese milliardenschwere Subventionierung eines Atomkraftwerkes in Europa ist angesichts der unbeherrschbaren Risiken sowie der ungeklärten Frage der Atommüll-Endlagerung unverantwortlich. Sie widerspricht zudem dem europäischen Wettbewerbsrecht. Es ist zu befürchten, dass durch den subventionierten Atomstrom auch die Börsenpreise in den Mitgliedsstaaten erheblich beeinflusst werden und der „billige“ Atomstrom die Kosten für die Erneuerbaren Energien in die Höhe treiben wird. Zudem könnte das britische Förderkonzept als Vorlage für alle zukünftigen Neubauvorhaben im Atombereich eingesetzt werden und die regenerativen Energien dauerhaft ausbremsen.

Neben den Mitgliedstaaten sind nur die Energieversorgungsunternehmen als Marktteilnehmer klageberechtigt. Österreich hat bereits Ende letzten Jahres angekündigt, Klage einzureichen.

Auch die Bundesregierung sieht diese Entscheidung eher kritisch, ist jedoch noch sehr zurückhaltend gegenüber juristischen Schritten. Als betroffenes Energieversorgungsunternehmen wird Greenpeace Energy mit Hilfe der Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) gegen diese Subventionsentscheidung gerichtlich vorgehen. Auch einige Stadtwerke in Deutschland überlegen, sich dieser Klage anzuschließen.

Die Stadtwerke München haben in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in erneuerbare Energieprojekte gesteckt, um eine langfristige Energieversorgung ohne risikobehafteten Atomstrom aufzubauen. Mit dem Offshore Projekt Gwynt y More sind sie auch direkt vom britischen Energiemarkt betroffen. Die Stadtwerke sollten sehr genau prüfen, ob durch diese Entscheidung in Großbritannien, die auch Präzedenzwirkung für weitere Neubauvorhaben von Atomkraftwerken hat, nicht marktentscheidende Weichen gestellt werden, die die Stadtwerke in ihrer Wirtschaftlichkeit stark beeinträchtigen werden.

Die Stadtwerke sollten sich der Klage von Greenpeace Energy und gegebenenfalls weiteren Stadtwerken in Deutschland anschließen.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Hep Monatzeder

Sabine Krieger

Katrin Habenschaden

Lydia Dietrich

Herbert Danner

Sabine Nallinger

Dominik Krause

Paul Bickelbacher

Mitglieder des Stadtrates