Die Grünen – rosa liste fordern, dass die Stadtwerke ihre Klage gegen das 12jährige Mädchen zurückziehen, das vor zwei Jahren einen Busunfall verursacht hat.
Im Juli 2013 ist eine damals 10jährige Schülerin aus Versehen vor einen Bus der Linie 52 gelaufen. Dank einer Vollbremsung konnte der Fahrer das Leben des Mädchens retten, es wurde aber stark verletzt. Der Fahrer erlitt dabei einen Schock und einige Fahrgäste verletzten sich zum Teil schwer. Außerdem wurde der Bus beschädigt.
Für Reparaturen und die Arbeitsausfälle des Busfahrers, der einige Monate arbeitsunfähig war, fordern die Stadtwerke nun 15.300 Euro Schadensersatz. Der Fall wird derzeit vor dem Münchner Landgericht verhandelt.
Das ist völlig unverhältnismäßig, findet die Rathausfraktion die Grünen – rosa liste und beantragt, dass die Stadtwerke die Klage gegen das Mädchen zurückziehen.
„Kinder ab zehn Jahren können für Schäden, die durch sie entstanden sind, haftbar gemacht werden“, erklärt Jutta Koller, Sozialpolitikerin der Grünen – rosa liste. „Der Gesetzgeber unterstellt Kindern in diesem Alter, ein Gefahrenbewusstsein entwickelt zu haben. Das Mädchen war zum Unfallzeitpunkt zehn Jahre und zwei Monate alt, also gerade mal zwei Monate über der gesetzlichen Untergrenze. Der innerstädtische Verkehr ist generell oftmals sehr unübersichtlich und gerade für Kinder schwer zu erfassen und schlecht abschätzbar. Das Mädchen hat sich hier nicht vorsätzlich verkehrsgefährdend verhalten, sondern etwas übersehen, eine Situation falsch eingeschätzt und wurde durch den Zusammenstoß stark verletzt. Eine Anklage kommt einer Bestrafung für ein ohnehin traumatisierendes Erlebnis des Kindes gleich. Das kann nicht im Sinne der Stadt München sein! Gesetzlich mag das ja legal sein, aber gerade auch vor dem Hintergrund, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gesetzlich als „schuldunfähig“ einstuft werden, zeigt sich deutlich, wie hart dieses Vorgehen ist. Deshalb wollen wir, dass die Klage zurückgezogen wird. München ist eine kinderfreundliche Stadt und sollte nicht solche Signale unverhältnismäßiger Härte gegenüber Kindern in die Öffentlichkeit entsenden.“