Das Bundesverfassungsgericht hat heute einem Eilantrag gegen das seit 1. Oktober 2008 geltende Bayerische Versammlungsgesetz in wichtigen Teilen Recht gegeben und die Bußgeldvorschriften bezüglich der Mitteilungspflichten der Veranstalter, der Mitwirkungspflicht des Leiters und des Militanzverbots der Teilnehmer einstweilen außer Kraft gesetzt. Die Befugnisse der Polizei für Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen wurden eingeschränkt.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Siegfried Benker: „Diese Entscheidung aus Karlsruhe ist eine saftige Ohrfeige für die Bayerische Staatsregierung, die sich in bekannter Arroganz über die Einwände aller Kritiker hinweggesetzt hat. Man darf wohl davon ausgehen, dass die Grundzüge dieser Eilentscheidung auch im Hauptsacheverfahren Geltung haben werden: Die bürokratischen Hindernisse, die das neue Gesetz vor die Durchführung von Demonstrationen setzt, wirken einschüchternd und verletzen ein wichtiges Grundrecht. Gleiches gilt für die ausufernden Überwachungsbedürfnisse der Polizei, die in Bayern längst jedes vernünftige Maß verloren haben. Für München ist diese Entscheidung eine gute Nachricht, denn wir wollen hier ein Klima erhalten, in dem öffentliche Meinungsäußerungen ohne Angst vor dem staatlichen Machtapparat möglich sind.“