Antrag | 30.03.2023

Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach § 558(3) BGB und Mietpreisbremse nach § 556d (1) BGB absenken

Der Oberbürgermeister wird gebeten bei Herrn Bundesjustizminister Markus Buschmann und der Bundesregierung darauf zu drängen, endlich die im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 vereinbarte Mietrechtsreform durch Einbringung der Gesetzesregelungen in den Bundestag umzusetzen.

Dabei sollte aufgrund der Verschärfung der Mietproblematik die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach § 558 (3) in angespannten Wohnungsmärkten nicht nur auf 11% sondern auf 8% abgesenkt werden, die Mietpreisbremse nach § 556d (1) BGB von 10% ebenfalls auf 8%.

In Großstädten ab einer inzwischen unerträglichen durchschnittlichen Mietbelastung von mehr als 37% des Haushaltseinkommens (Berlin, München) sollte eine weitere Absenkung auf 5% sowohl bei der Kappungsgrenze als auch bei der Mietpreisbremse wirksam werden, da nur so die Dynamik der exorbitanten jährlichen Mietsteigerungen gebrochen werden kann.

Begründung
Der neue Mietspiegel 2023 zeigt erneut, dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichen, um die Dynamik am Mietwohnungsmarkt zu bremsen und dass Bund und Land die kommunalen Brennpunkte im Stich lassen. Der in München zu beklagende eklatante Zuwachs von Haushalten (ca. 15%), die aufgrund einer Mietbelastung von mehr als 55% des Haushaltseinkommens kaum noch über die Runden kommen – nicht wenige davon sind Tafelbesucher*innen oder von Wohnungslosigkeit bedroht – bedarf entschiedenen Handels. München liegt mit Berlin (37%) an der Spitze der Republik mit einer Mietbelastungsquote von inzwischen 38% des Haushaltseinkommens durchschnittlich über alle Miethaushalte.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Sibylle Stöhr
Anna Hanusch
Bernd Schreyer
Paul Bickelbacher
Clara Nitsche
Angelika Pilz-Strasser
Dominik Krause
Florian Schönemann
Christian Smolka
Beppo Brem
Mitglieder des Stadtrats