Antrag | 10.03.2016

„Kälteschutzprogramm“ auch außerhalb der Kälteperiode zur Verfügung stellen!

Antrag

1.) Die Landeshauptstadt München hält das Übernachtungsangebot des Kälteschutzprogrammes künftig das gesamte Jahr über aufrecht und stellt den Betroffenen, v.a. auch den besonders Schutzbedürftigen (z.B. Kindern, alten und kranken Menschen), diese Schlafplätze ganzjährig zur Verfügung.

2.) Die Landeshauptstadt München schafft für alle in München lebenden Menschen die Möglichkeit, sich ab dem ersten Tag Aufenthalt beim Kreisverwaltungsreferat als in München lebend zu melden.

3.) Menschen, die in der Kälteschutzeinrichtung für mehr als 3 Tage am Stück schlafen, bekommen eine Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt, mit der sie ihrer Pflicht der Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde nachgehen können (§ 17(1) und § 20 BMG).

 

Begründung:

Derzeit stellt die Landeshauptstadt München im Rahmen des sog. Kälteschutzprogramms von Anfang November bis Ende März in der Bayernkaserne Betten zur Verfügung, so dass in München niemand während dieser Zeit draußen schlafen muss. Ende März endet diese Kälteschutzperiode und die betroffenen Personen sind somit gezwungen, die kommenden sieben Monate im Freien zu schlafen. Viel sinnvoller und wirtschaftlicher erscheint es uns daher, das Übernachtungsangebot ganzjährig zur Verfügung zu stellen.

Die Menschen, die von dem Kälteschutzangebot Gebrauch machen, sind noch von einer zweiten problematischen Handhabung der Landeshauptstadt München betroffen: solange sie keine feste Wohnadresse angeben können, können sie sich beim KVR nicht als hier lebende Menschen melden und registrieren lassen. Im Umkehrschluss sind sie keine Zielgruppe für das Amt für Wohnen und Migration.

Auch zur Ausstellung eines Arbeitsvertrages wird eine Anmeldung benötigt. Laut Aussage der AOK ist in der Tat eine Anmeldung Voraussetzung dafür, eine Krankenversicherung abschließen zu können und damit einen Sozialversicherungsausweis zu erhalten. Höchstwahrscheinlich benötigt auch das Finanzamt eine Anmeldung, um eine SteuerID auszustellen, da diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an die aktuelle Meldeadresse geschickt wird. Dadurch wird es obdachlosen Menschen extrem erschwert, sich selbst in die Lage zu versetzen, sich eine Wohnung leisten zu können. Darüber hinaus werden Menschen in unsichere und undokumentierte Beschäftigungsverhältnisse gezwungen, in denen beispielsweise Lohnbetrug begünstigt (und auch nicht selten) ist. Das Vorenthalten der Möglichkeit einer Anmeldung in München begünstigt also (über-)ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse massiv!

Außerdem können ohne Anmeldung weder politische Rechte (bei EU-Bürger_innen das EU- und Kommunalwahlrecht, die Wahl des Ausländerbeirats), noch Rechte auf soziale Leistungen wahrgenommen werden. Unionsbürger_innen ohne Meldebestätigung können auch das Daueraufenthaltsrecht, dass ihnen nach fünfjährigen Aufenthalt automatisch zusteht, nicht erlangen.

Eine Stadt wie München sollte hier humanere und gerechtere Lösungen finden als diesen Menschen dauerhaft ihr Recht auf Wohnen zu verwehren.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Dominik Krause

 

Mitglieder des Stadtrates