Antrag | 02.03.2020

Istanbul-Konvention konsequent umsetzen I – Psychosoziale Prozessbegleitung ausbauen

I) Die Stadt erarbeitet ein Konzept zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung für Frauen in gewaltbedingten Rechtsverfahren.

II) Die Stadt richtet hierfür in Kooperation mit den in München und Bayern ansässigen Opferschutzeinrichtungen und in psychologischer Betreuung selbständig Tätigen ein „Netzwerk Psychosoziale Prozessbegleitung“ ein.

III) Die Stadt informiert öffentlichkeitswirksam über den Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung und das neu einzurichtende Netzwerk.

Begründung:

Am 1. Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich im Rahmen des Istanbul-Konvention zu einer ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie. Zu den Maßnahmen zählen Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Unterstützung und Schutz durch Hilfsdienste, die Einrichtung von Frauenhäusern, wirksame strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten sowie die Ausdehnung dieser Maßnahmen auch in Asylverfahren.

Seit dem 1. Januar 2017 haben Opfer von Straftaten nach StPO § 406g gemäß Opferschutzgesetz ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung. Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine besonders intensive Form der Begleitung während und nach der Hauptverhandlung dar. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung und Unterstützung der Opfer im Strafverfahren sowie die Informationsvermittlung und Kooperation mit weiteren Facheinrichtungen zum Opferschutz. Diese Form von Begleitung soll vor allem helfen, die Opfer im Strafverfahren zu stabilisieren, ihre individuelle Belastung zu reduzieren und sie möglichst vor einer (Re-)Traumatisierung und Viktimisierung zu schützen. Viele Frauen haben jedoch keine Kenntnis von diesem Rechtsanspruch, deswegen sollte die Stadt im Rahmen einer Informationskampagne als vertrauensstiftende Institution vorangehen und in Kooperation mit den in München und Bayern ansässigen Opferschutzeinrichtungen und selbständig Tätigen ein Netzwerk aufbauen, auf das die Frauen im Bedarfsfall zugreifen können.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Initiative:
Anja Berger
Jutta Koller
Mitglieder des Stadtrates