Antrag | 14.09.2018

Ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe für GBW-SozialmieterInnen möglich?

Anfrage

Gemäß Artikel 106 (2) der Bayerischen Verfassung ist die Förderung des Baues billiger Wohnungen Aufgabe des Staates und der Gemeinden – nicht jedoch deren Verkauf. Da alle BewohnerInnen Bayerns einen verfassungsgemäßen Anspruch auf eine angemessene Wohnung haben, sollte es selbsterklärend sein, dass es wenig Sinn macht nur, den Bau billiger Wohnungen zu fördern, sich aber nicht darum zu kümmern, dass diese Wohnungen auch dauerhaft leistbar bleiben.
Mit dem Verkauf der GBW-Wohnungen und den geltenden Regelungen zu den Mieterhöhungen der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Bayern hat der Freistaat dafür gesorgt, dass für die MieterInnen von 1.064 Münchner Sozialwohnungen im Eigentum der GBW der verfassungsgemäße Anspruch auf eine angemessene – leistbare – Wohnung außer Kraft gesetzt wurde.
Dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichend waren, ist anscheinend auch dem Freistaat nicht ganz verborgen geblieben. Seit der Bekanntmachung vom 08.08.2018 gibt es bei den bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 zumindest eine kleine Mietpreisbremse.

Wir fragen daher:

1. Waren der LH München die Regelungen in den Mietverträgen bekannt, die zu auf Dauer nicht mehr leistbaren Mieterhöhungen führen? Hätte die LH München, wie von mancher Seite behauptet wird, im Rahmen der Vermittlung durch das Wohnungsamt auch auf die Mietvertragsgestaltung zwischen Mieter und GBW einwirken können? Wurden die vermittelten MieterInnen über die vertragsmäßigen Möglichkeiten künftiger Mieterhöhungen aufgeklärt?

2. Nach Aussage der LH München wurde erst mit der am 08.04.2015 ergänzten Regelung zu den Mieterhöhungen in der EOF (in Nr. 14.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 – WFB2012) vom Freistaat Bayern die Rechtsgrundlage geschaffen, durch eine städtische Zusatzförderung eine einheitliche Anwendung der mieterfreundlichen städtischen Index-Mietanpassung für EOF-Wohnungen auf städtischen und privaten Grundstücken mit einer Sozialbindung vereinbaren zu können. Wie hoch ist die städtische Zusatzförderung seit 08.04.2015 und in welchem Verhältnis steht sie zur Förderung des Freistaats?

3. Nach Auskunft der Verwaltung hat sich der Oberbürgermeister in einem Brief an Staatsministerin Ilse Aigner gewandt, um eine Lösung für diesen und ähnlich gelagerte Fälle zu finden. Bisher bekannt ist, dass sich der Freistaat außerstande sieht, die von regelmäßigen Mieterhöhungen gebeutelten BewohnerInnen der vor zehn Jahren einkommensorientiert geförderten Wohnungen zusätzlich zu unterstützen. Dass den 1.064 betroffenen Mieterhaushalten schnell und unbürokratisch geholfen werden muss, ist offenkundig. Hat die Verwaltung Informationen darüber, dass der Freistaat an einer mieterfreundlichen Lösung für die durch den Verkauf verursachten und in der Sozialcharta unberücksichtigten Probleme arbeitet – beispielsweise durch einen Rückkauf, einen Fonds oder ein Angebot preiswerter Wohnungen des Freistaats?

4. Mittlerweile sind sogar München-Modell-Wohnungen preiswerter als die GBW-Sozialwohnungen. Gibt es von Seiten der Stadt in Kooperation mit dem Freistaat die Möglichkeit, den von Verdrängung betroffenen SozialmieterInnen, die oft auch in Mangelberufen arbeiten, Wohnungen aus dem eigenen Bestand anzubieten?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

 

Initiative:
Gülseren Demirel
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Dominik Krause
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anja Berger
Anna Hanusch
Jutta Koller
Sabine Krieger
Hep Monatzeder
Sabine Nallinger
Thomas Niederbühl
Oswald Utz
Mitglieder des Stadtrats

 

 

 

Mitglieder des Stadtrates