Antrag | 17.09.2018

Inwiefern ist der Datenschutz bei öffentlichen Publikation von Ordnungswidrigkeiten in den Schaukästen im Rathaus gewährleistet?

Anfrage

In den Schaukästen im Durchgang des Rathauses zur Weinstraße werden Bescheide für begangene Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht, die den betroffenen Personen nicht zugestellt werden können.
In den Anschreiben werden die betreffenden Personen mit vollem Namen, Geburtsdatum und ehemaligem Wohnsitz genannt. Bei Aufforderung zur Zahlung von Unterhaltsvorschüssen, werden sogar die betroffenen Kinder mit Namen und Geburtsdatum öffentlich genannt. Diejenigen, denen der Bescheid wegen fehlender Adresse nicht zugestellt werden kann, werden aufgefordert, bei der Bußgeldstelle des jeweiligen Amtes ihren Bescheid persönlich abzuholen.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), anzuwenden ab dem 25. Mai 2018, hat EU-weit eine vereinheitlichte Regelung des Umgangs mit personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen geschaffen. In diesem Kontext ist umso verwunderlicher, dass in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten eine Veröffentlichung zahlreicher Namen und persönlicher Daten von BürgerInnen im Eingangbereich des Rathauses, zulässig ist.

Wir fragen daher:

1. Reagieren betroffene BürgerInnen auf diese Art der öffentlichen Publikation? Wie viele angesprochene Personen melden sich tatsächlich bei der Bußgeldstelle?

2. Existieren konkrete Zahlen, welche die Funktionalität dieser Darstellung rechtfertigen?

3. Sind alternative Darstellungsmöglichkeiten, bei denen zumindest die Namen Minderjähriger, beispielsweise im Zusammenhang mit Unterhaltsvorschüssen ungenannt bleiben, realisierbar?

4. Wie ist eine derartige Publikation trotz der neuen Datenschutzgrundverordnung zu rechtfertigen ?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.
Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Anja Berger
Mitglieder des Stadtrates