Antrag | 08.01.2014

Inklusion ist Aufgabe aller Schulen

Antrag

Das Referat für Bildung und Sport wird aufgefordert, ein Konzept für München zu erarbeiten, wie Neubauten von Schulen (aller Schularten) den Erfordernissen von Inklusion gerecht werden können. Hierbei soll besonderes Augenmerk auf die zusätzlich benötigten Räume bzw. auf die geänderten Anforderungen ebenso wie auf das Schulkonzept gelegt werden, welches die LH München für ihre Schulen favorisiert.
Begründung:

In den letzten Jahren wird immer klarer, dass Inklusion in allen Bereichen der Stadtgesellschaft mitgedacht werden muss. Seit der UN-Behindertenrechtskonvention (Art.24) gibt es zusätzlich zur gesellschaftlich-moralischen auch eine gesetzliche Pflicht hierfür. Mit der Barrierefreiheit allein ist es nicht getan.
In diesem Antrag richtet sich das Augenmerk auf Schulneubauten. Hier sind mehrere Jahre Vorlauf, bis die Schulgebäude tatsächlich stehen und „belebt“ werden, normal. Bei Nachfragen im Ausschuss oder in einem Preisgericht zum Schulneubau von 4 Grundschulen kommt die Auskunft der Verwaltung, dass noch kein Raumkonzept vorliegt und man deshalb auch nicht dementsprechend bauen könne.
Im Beschluss zum Bildungs- und Sportcampus Freiham findet sich folgende Äußerung: „Es liegt weder eine gültige Schulbauverordnung vor, noch wurde in diesem Bereich ein Rechtsrahmen oder Forderungskatalog, für welche Behinderung die Schule durch Inklusion baulich auszubauen sind, geschaffen. Die Genehmigungen erfolgen für jeden Schulbau einzelfallbezogen.“
Es wird Zeit, dass sich da etwas ändert und sich die LH München konzeptionell damit auseinandersetzt, wie sie diesen Anforderungen gerecht werden will.
Die Förderfähigkeit des Freistaats betrifft nur wenige Differenzierungsräume. Sich aber nur an die Förderfähigkeit des Freistaates zu ketten, greift zu kurz. Das RBS sollte sich zum Beispiel folgende Fragen stellen und auch beantworten:

  • Welche Erwartungen und Anforderungen stellen wir an eine inklusive Schule?
  • Welches Unterrichtskonzept favorisieren wir?
  • Welche Klassenstärken sind angestrebt?
  • Wie viele SchülerInnen mit Förderbedarf sollen pro Klasse inkludiert werden?

Das gibt dann auch Hinweise darauf, welche Räume benötigt werden. Kann dies in dem jetzigen Lernhauskonzept verwirklicht werden, welches für Schulneubauten derzeit die Maßgabe ist?
Die Montag-Stiftung (Quelle: Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland, Bonn, Berlin 2013, S. 70) hat z.B. Anforderungen der Inklusion im Hinblick auf Funktionsbereiche zusammengetragen mit folgenden Erkenntnissen:
„Räume für Beratung, Berufsvorbereitung (Werkstätten für sog. lernbehinderte SchülerInnen), Hygiene (spezifische Sanitäranlagen für SchülerInnen mit gravierenden Beeinträchtigungen oder erhöhtem Assistenzbedarf bei der Körperpflege), Medizinische Versorgung, Peers unter sich (Räume für Lerngruppen), Rückzug und Ruhe (abgeschirmte Räume für SchülerInnen mit einem hohen Rückzugsbedarf z.B. bei schweren Behinderungen), Technische Unterstützung (Abstellflächen für Rollstühle oder andere techn. Unterstützungssysteme), Therapie, Time-Out (für SchülerInnen, die mit längeren Konzentrationsphasen Probleme haben).“ Dies soll der Verdeutlichung dessen dienen, welche Bereiche mitgedacht werden müssen und keinesfalls der Abschreckung dienen.
Die Problematik, dass die Stadt auch abhängig ist vom Freistaat Bayern und den inklusiven Schulkonzepten, die von dort entwickelt werden, soll nicht bestritten werden. Ein Warten darauf ist aber der falsche Weg, denn die Zeiträume von der Planung bis zur Fertigstellung von Schulneubauten sind lang (mehrere Jahre) und ein schnelles Reagieren auf eventuelle Konzepte von der Staatsregierung ist nicht möglich. Besser ist also, hier Vorreiterin zu sein und mit guten, qualitativen Standards voranzugehen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Anja Berger
Jutta Koller
Sabine Krieger
Mitglieder des Stadtrates