Pressemitteilung | 13.08.2010

Grüne kritisieren Bier-Oligopol auf dem Oktoberfest

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wiesnbier: Bremst Privilegienwirtschaft kleine Brauereien aus?
Grüne kritisieren Bier-Oligopol auf dem Oktoberfest

Warum dürfen nur die sogenannten Münchner Traditionsbrauereien ihr Bier auf der Wiesn ausschenken bzw. ausschenken lassen? Und entspricht diese Privilegierung überhaupt europäischem Wettbewerbsrecht? Diese Fragen will jetzt Stadtrat Dr. Florian Vogel per Anfrage an OB Ude klären lassen.

In den Betriebsvorschriften (§ 63), des Münchner Oktoberfestes ist festgehalten, dass „nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht,“ an Wiesnbesucher ausgeschenkt werden darf.

Stadtrat Dr. Vogel will wissen, auf welcher Grundlage diese Zulassungsbeschränkung basiert, ob sie mit EU-Recht kompatibel ist und wie der Begriff „leistungsfähige und bewährte Traditionsbrauerei“ konkret definiert ist. Er fragt außerdem nach Brauereien die sich um einen Bierausschank auf der Wiesn bemüht haben, aber abgelehnt wurden – besonders nach ebenfalls in München ansässigen Betrieben, die ebenfalls „die Münchner Tradition“ wahren..

Dr. Florian Vogel: „Die Festschreibung von sechs Großbrauereien als einzige Bierlieferanten in der Satzung des Oktoberfestes schließt kleine und mittelständische Münchner Brauereien kategorisch von der Belieferung des weltgrößten Volksfestes aus. Gerade diese Brauereien leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Bierkultur in München. Es ist außerdem nicht nachvollziehbar, wieso Betriebe, die längst in der Hand global agierender Getränke-Multis sind, eine Sonderstellung als „Münchner Traditionsbetrieb“ beanspruchen können.
Im Übrigen könnte mehr Wettbewerb auch einen günstigen Einfluss auf den hohen Bierpreis in den Festzelten haben. Populistische Diskussionen um eine rechtlich ohnehin nicht mögliche Bierpreis-Deckelung könnte man sich damit künftig ersparen.“