P R E S S E M I T T E I L U N G
Nach dem Sieg der Umwelthilfe vor Gericht:
Grüne fordern energischeres Vorgehen gegen die Luftverschmutzung
Der Erfolg einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den geltenden Luftreinhalteplan für die Stadt München muss nach Auffassung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Sabine Nallinger Konsequenzen haben. Der Freistaat Bayern sei jetzt in der Pflicht, deutlich konsequenter gegen die Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffoxiden vorzugehen. Mit der Umweltzone allein sei dies nicht zu schaffen, sondern nur mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen, das jetzt energischer und schneller umgesetzt werden müsse.
Sabine Nallinger: „Es ist an der Zeit, für das gesamte Stadtgebiet Straßenbenutzungsgebühren zu erheben und sie mit modernen und intelligenten Maßnahmen zur Verkehrssteuerung zu kombinieren. Mit telematischen Systemen lässt sich der Autoverkehr über gestaffelte Gebühren fein differenziert steuern – je nach Tageszeit, Sensibilität des Gebietes (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiet) und Schadstoffklassen. Dazu muss der Freistaat jetzt endlich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, anstatt im bürokratischen Kleinklein zu verharren.“
Nallinger kündigte außerdem an, die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu beantragen, die mögliche technische Konzepte für ein solches Gebührensystem darstellen solle.
Sabine Nallinger: „Darüber hinaus müssen selbstverständlich langfristig und dauerhaft die Alternativen zum Auto gefördert werden. Nur mit einem attraktiven öffentlichen Nahverkehr und einer gut ausgebauten Infrastruktur für Radfahrer wird die Münchner Luft die Grenzwerte einhalten können.“
Sabine Nallinger wies darüber hinaus darauf hin, dass der Freistaat die Stadt bei der Realisierung weniger liberaler Ausnahmeregelungen behindert habe. Außerdem sei auffällig, dass Verstöße gegen die Umweltzonenregelung fast ausschließlich im ruhenden Verkehr geahndet würden – der von der städtischen Parkwache kontrolliert wird, während die für den fließenden Verkehr zuständige Polizei weitgehend untätig geblieben sei.