Antrag | 05.10.2011

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: verliert München den kommunalen Gestaltungsspielraum?

Anfrage:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: verliert München den kommunalen Gestaltungsspielraum?

Die Bundesregierung hat den Kommunen eine finanzielle Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) versprochen. Der entsprechende „Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ (Bundesratsdrucksache 452/11) sieht eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben für das Vierte Kapitel des SGB XII vor. Die Bundesbeteiligung soll in drei Schritten von derzeit 15% auf 45% im Jahr 2012, 75% im Jahr 2013 und 100% im Jahr 2014 angehoben werden.

Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung der kommunalen Haushalte in Höhe von 4 Milliarden Euro jährlich mit steigender Tendenz wegen der Zunahme von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger im Alter. Diese Entlastung ist natürlich zu begrüßen. Derzeit ist aber unklar, wie sich dies auf den kommunalen Einfluss und die Aufgabenausübung der Landeshauptstadt München auswirkt, insbesondere auf den um 20 Euro erhöhten Regelsatz.

Der Gesetzesentwurf geht davon aus, dass es sich bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2013 um ein Gesetz in Bundesauftragsverwaltung handelt. Nach Art. 104a Abs. 3 GG fällt eine Aufgabe unter Bundesauftragsverwaltung, wenn der Bund die Hälfte der Ausgaben und mehr übernimmt. Nach Auffassung des Gesetzesentwurf wäre das ab 2013 der Fall, was allerdings juristisch umstritten ist.
Wir fragen daher:

1.) Was ist der aktuelle Stand der Diskussionen zum Gesetzgebungsverfahren? Wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in München nach Auffassung des Sozialreferats unter die Bundesauftragsverwaltung fallen und wenn ja, wann? In welchen Schritten würde dies 2013 und 2014 umgesetzt?

2.) Was genau würde sich ändern, wenn die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig unter Bundesauftragsverwaltung fallen würde?

a) Wie wird sich der kommunale Einfluss im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig gestalten?

b) Wie wirkt sich die Veränderung auf die Verwaltungstätigkeit aus?

c) Welche Auswirkungen sind bei der Rechts- und Fachaufsicht zu erwarten?

d) Kann München ab 2013 dann noch den derzeit um 20 Euro erhöhten Regelsatz auszahlen?

3.) Welche Erfahrungen hat die LHM bisher mit Aufgabenbereichen unter Bundesauftragsverwaltung gemacht, etwa beim Wohngeld?

4.) Wie wird sichergestellt, dass die vom Bund beabsichtigte Entlastung auch tatsächlich in voller Höhe bei der Kommune ankommt?
Initiative:

Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Mitglieder des Stadtrats