Pressemitteilung | 23.04.2019

Grüne stellen Strafanzeige gegen neonazistische Splitterorganisation

(Pressemitteilung) Dominik Krause, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen – rosa Liste im Stadtrat, hat Anzeige gegen die neonazistische Organisation „Der III. Weg“ wegen Volksverhetzung erstattet. Anlass für die Anzeige ist ein Plakat mit der Aufschrift „Reserviert für Volksverräter“, welches am Platz der Opfer des Nationalsozialismus angebracht war.

Dominik Krause: „Das Plakat impliziert, dass an diesem Ort Menschen aufgehängt werden sollen, die nicht in das Weltbild von Neonazis passen. Ich habe daher Anzeige wegen Volksverhetzung bei der Münchner Staatsanwaltschaft erstattet.“

Gegen Abend des 23.4.19 war das Plakat bereits aus unbekannten Gründen entfernt, dennoch fordert Krause auch das Kreisverwaltungsreferat auf, weitere Schritte in die Wege zu leiten: „Besonders widerwärtig ist natürlich die Wahl dieses Ortes, mit dem die Opfer desNationalsozialismus verhöhnt werden sollen. Dort hängt das Plakat zwar bereits nicht mehr, jedoch ist davon auszugehen, dass innerhalb Münchens weitere zu finden sind. Das Kreisverwaltungsreferat sollte daher schnellstmöglich prüfen, ob die Plakate durch die Landeshauptstadt München entfernt und verboten werden können.“

Der sogenannte „III. Weg“ wird von Expertinnen und Experten als Nachfolgeorganisation des mittlerweile verbotenen „Freien Netz Süd“ eingestuft. Aktiv sind dort Personen aus dem rechtsterroristischenUmfeld, beispielsweise ein Beteiligter am geplanten Anschlag auf die Grundsteinlegung der Synagoge in München im Jahr 2003.

Krause dazu: „Bereits die Umsetzung des Verbots des „Freien Netz Süd“ war ein Versagen der Sicherheitsbehörden. Durch den lang andauernden Prozess konnte sich die Neonazi-Szene auf das Verbot einstellen und neue Strukturen bilden. Herausgekommen ist der sogenannte „III. Weg“, der sich den Anstrich einer Partei gibt, um einem erneuten Vereinsverbot vorzugreifen. Dabei ist offensichtlich, dass der „III. Weg“ keine wirkliche Partei ist, sondern lediglich das Parteienprivileg des Grundgesetzes missbraucht.

Der Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags hat Anfang 2018 endlich die Prüfung und Einleitung des Vereinsverbots gegen den „III. Weg“ beschlossen. Umgesetzt wurde dies bisher wegen gegenseitiger Zuweisungen zwischen Bund und Land nicht. Ergebnis dieser erneuten Untätigkeit sind Aktionen wie diese, die wegen des besonderen Status von Parteien juristisch nur schwer ahndbar sind.“