Aus der Ukraine Geflüchtete, die nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft haben, erhalten in München ausreichend Zeit, um ihren Aufenthaltsstatus zu klären. Das Kreisverwaltungsreferat stellt allen Drittstaatsangehörigen , die bis 31.8.2022 eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, eine sechs Monate gültige sog. Fiktionsbescheinigung über das vorübergehende Aufenthaltsrecht aus, sofern sie nicht offensichtlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten können. Dies ist z.B. bei Familienangehörigen von Ukrainer*innen oder Inhaber*innen eines ukrainischen Daueraufenthaltsrechts der Fall. In der Zwischenzeit prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für einen anderen Aufenthaltszweck vorliegen oder zeitnah geschaffen werden können.
Stadträtin Nimet Gökmenoğlu lobte die Praxis des Kreisverwaltungsreferats als „dringend notwendigen und richtigen Schritt, um die Ungleichbehandlung von Drittstaatsbürger*innen aus der Ukraine zu beenden oder wenigstens etwas abzumildern.“ Nimet Gökmenoğlu: „Vor allem aus der Ukraine geflüchtete Studierende können von dieser Regelung profitieren – und das ist nicht nur ein Gebot der Humanität sondern auch gut für unseren Arbeitsmarkt. In Bayern ist es leider immer noch üblich, zukünftige Fachkräfte so bald wie möglich außer Landes zu drängen, obwohl sie in Berufsfeldern, wie z.B. Medizin, IT, Ingenieurswesen, Raumfahrttechnologie abschließen könnten. Wir sollten allen aus der Ukraine zu uns Geflüchteten unbürokratisch Zugang zu Sprachkursen, Universitäten und zu Sozialleistungen gewähren – das wäre gerecht, und langfristig würde es sich auszahlen. Deshalb ist die Praxis des KVR mit den großzügigen Übergangsfristen ein Schritt in die richtige Richtung.“