Antrag | 12.08.2015

Gleichstellungspolitik stärken 1: freiwillige Quote bei städtischen Unternehmen

(Antrag) Der Oberbürgermeister wird gebeten darzustellen, welche Maßnahmen die städtischen Gesellschaften im Rahmen des neuen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst einführen bzw. eingeführt haben. Konkret sollen die städtischen Betriebe darstellen, ob sie auf freiwilliger Basis eine Quotenregelung analog zu der für die DAX 100 Unternehmen geltende gesetzliche Quote von mindestens 30% eingeführt haben oder einführen werden und welche Maßnahmen und (geschlechterdifferenzierte) Fortbildungsprogramme zum Thema Führung sie anbieten.

 

 

Begründung

 

Seit dem 1. Mai gilt das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Aufsichtsräten deutlich steigt, bis letztlich die wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen in diesem Bereich verwirklicht ist. Derzeit sind rund 100 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, künftig eine Geschlechterquote von 30% einzuhalten. Etwa 3500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, für sich selbst Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und Führungspositionen festzuschreiben, die innerhalb einer bestimmten Frist eingehalten werden müssen. Auch auf der Ebene der Bundesverwaltung werden konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen festgelegt, wie auf den einzelnen Führungsebenen der Frauen- und Männeranteil gestaltet werden soll.

Die Landeshauptstadt München rühmt sich einer progressiven Gleichstellungspolitik auf vielen Ebenen. Tatsächlich hat sich in den vergangenen Jahren innerhalb der städtischen Verwaltung einiges getan, um Frauen in Führungspositionen zu fördern. Aber sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei den städtischen Betrieben bleibt noch viel zu tun.

Mit der Einführung der gesetzlich geltenden Quote auf Bundesebene ist nun ein erster kleiner Schritt getan, dem mit Sicherheit weitergehende Schritte folgen müssen. Daher gilt derzeit für mittelgroße Unternehmen zunächst der Auftrag einer freiwilligen Ziel- und Maßnahmenbestimmung. Die städtischen Betriebe sollten sich diese Entwicklung in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst zum Anlass nehmen und auf freiwilliger Basis entsprechende Maßnahmen und Zielvorgaben einführen. Somit könnten auch die städtischen Betriebe dazu beitragen, die Vorreiterrolle Münchens im Bereich der Geschlechtergleichstellung weiter auszubauen.

 

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Lydia Dietrich

Gülseren Demirel

Katrin Habenschaden

Jutta Koller

 

Mitglieder des Stadtrates