Pressemitteilung | 16.10.2026

Gericht bestätigt Zeltvergabe-Praxis auf der Wiesn

München darf bei der Zeltvergabe weiterhin wie gehabt vorgehen und muss nicht europaweit ausschreiben. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht heute entschieden.

Dazu sagt die Wiesn-Stadträtin Anja Berger: „Ich bin sehr erleichtert, dass das Bayerische Oberste Landesgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist. Das Urteil verschafft uns Klarheit und ist eine gute Nachricht für unsere Wiesn. Unser Auswahlverfahren hat sich bewährt, es ist transparent und fair. Wir haben mit dem Oktoberfest etwas Einzigartiges, das die Münchner*innen und viele Gäste aus der ganzen Welt begeistert. Nun wissen wir, dass wir diese Tradition auch in Zukunft fortführen können.“