Antrag | 05.04.2019

Gebührenfreiheit auch in Kinderkrippen – Die angekündigten Zuschüsse des Freistaats sinnvoll nutzen und gleichzeitig Gebührenfreiheit für alle schaffen

Antrag

Mit Erlass des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag, durch welches alle Kinder in Kinderkrippen oder Kindertageseinrichtungen (ab dem zweiten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) eine Gebührenförderung von 100 € pro Monat durch den Freistaat Bayern erhalten, wird die städtische Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wie folgt verändert

1. Die Besuchsgebühr für alle Kinder zwischen ein und drei Jahren welche Krippen oder Kindertageseinrichtungen besuchen, wird pauschal auf 100 € pro Monat festgesetzt. Es werden keinerlei Einkommensnachweise von den Familien gefordert. Diese Regelung gilt sowohl für alle Einrichtungen innerhalb der Münchner Förderformel als auch für alle anerkannten Eltern-Kind-Initiativen.
2. Die Besuchsgebühr für alle Kinder zwischen null und einem Jahr, welche Krippen oder Kindertageseinrichtungen besuchen, wird pauschal auf 0 € pro Monat festgesetzt. Es werden keinerlei Einkommensnachweise von den Familien gefordert. Diese Regelung gilt sowohl für alle Einrichtungen innerhalb der Münchner Förderformel als auch für alle anerkannten Eltern-Kind-Initiativen.

Begründung:

In ihrem Koalitionsvertrag haben CSU und Freie Wähler festgeschrieben:

„Ab dem zweiten Lebensjahr wollen wir ab dem Jahr 2020 ebenfalls monatlich 100 Euro pro Kind zweckgebunden an Eltern gewähren, die tatsächlich Kinderbetreuungsbeiträge mindestens in dieser Höhe (etwa für Krippe und Tagesbetreuung) zahlen. Die Auszahlung erfolgt zentral durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales bei Vorlage eines Nachweises der Einrichtung über die Inanspruchnahme der Krippen- oder Tagesbetreuung .“

Zu Punkt 1: Diese Aussage legt nahe, dass der Freistaat gedenkt, anders als bei der Gewährung der Zuschüsse für den Kindergartenbereich, diese Zuschüsse direkt an die Eltern auszuzahlen. Somit kann auch die Stadt hier nicht nach der gleichen Systematik wie im Kindergartenbereich verfahren. Da die Eltern hier eine direkte Zahlung von Seiten des Freistaats erhalten, können sie gleichzeitig eine Gebühr für den Einrichtungsbesuch beim Träger der Kindertagesstätte leisten und sind damit de facto beitragsfrei.

Im Oktober 2018 hat die Vollversammlung des Stadtrates beschlossen, die Münchner Eltern zukünftig bei den Gebühren für die Kindertagesbetreuung zu entlasten und eine neue Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – gültig ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 einzuführen. Diese Satzung wird in einem Beschluss, welchen das Referat für Bildung und Sport im Mai diesen Jahres in den Stadtrat einbringen wird, nochmals dahingehend überarbeitet, als dass eine Gebührenfreiheit im Kindergartenbereich für alle Familien geschaffen wird.

Im Bereich der Kinder im Krippenalter zahlen Eltern zukünftig zwischen 0 und 162 € Gebühren im Monat.

Wenn der Freistaat beginnt im Jahr 2020 100 € an alle Eltern auszureichen, welche ihr Krippenkind in einer Einrichtung betreuen lassen, könnte es dazu kommen, dass manche Eltern nach wie vor das komplizierte System der Berechnung der städtischen Gebühren durchlaufen um am Ende minimale Gebühren (maximal dann 62€ pro Monat nach Abzug des Geldes vom Land) bezahlen.

Da ungefähr ¾ aller Familien 100€ oder weniger pro Monat zahlen werden ergibt sich für die Stadt die Möglichkeit durch eine Einheitsgebühr von 100€ Einnahmen in Millionenhöhe zu generieren und gleichzeitig alle Familien (und nicht nur einen Teil) beitragsfrei zu stellen und somit für Gerechtigkeit zu sorgen.

Gleichzeitig kann die Landeshauptstadt die Verwaltung entlasten indem sie keine, auf Einkommensnachweisen der einzelnen Eltern basierenden, Gebührenbescheide erstellt sondern eine Fixgebühr von 100€ festlegt. Einzig die Höhe des Essensgeldes, welches nach Teilzeit- und Vollzeitbuchungen differiert muss individuell festgelegt werden. Dies führt zu einem massiven Bürokratieabbau und mehr Zeit für andere Aufgaben bei der Zentralen Gebührenstelle im Referat für Bildung und Sport.

Die Stadt München kann die erzielten Mehreinnahmen in gezielte Projekte zur Qualitätsverbesserung im KiTa-Bereich investieren oder damit das Essensgeld pro Familie mindern und damit einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Familien leisten. Unsere Fraktion hat im Jahr 2018 mehrere Anträge gestellt, welche auf die Qualitätssteigerung in Kindertagesstätten abzielen. Eine Vielzahl von Eltern (v.a. Eltern, die sich in den Elternbeiräten engagieren) fordern immer wieder, dass sie zuerst qualitative Verbesserungen in den Einrichtungen erleben möchten und dann das Thema Gebührenfreiheit für sie wichtig ist. Aus diesem Grund fordern wir weiterhin, dass sich nun vor allem der Qualität in den Einrichtungen gewidmet wird. Dazu gehören vor allem Initiativen welche auf die Personalgewinnung abzielen, jedoch auch Projekte im Bereich des Essens, der Partizipation von Kindern und Eltern oder der räumlichen Gestaltung.

Zu Punkt 2: Diese Regelung bedeutet für den Großteil der Familien von Kindern im Krippenalter eine finanzielle Entlastung, jedoch für eine bestimmte Zielgruppe eine große Ungleichbehandlung. Kinder im Alter zwischen 0 und 1 Jahren werden von der Fördersystematik des Freistaats nicht bedacht. Dabei gibt es v.a. in dieser Altersgruppe viele Familien die dringend auf die Betreuung des Kindes angewiesen sind. Zu nennen sind hier v.a alleinerziehende Frauen, die ohne ihr volles Einkommen finanziell nicht über die Runden kommen und daher so früh wie möglich anfangen müssen wieder in Vollzeit zu arbeiten. Es muss im Sinne der Landeshauptstadt München sein alle Familien gleich zu behandeln und die Gerechtigkeitslücke, welche vom Freistaat hier aufgerissen wird, zu schließen.

Die Gebührensatzung sollte nach Erscheinen des Gesetzes daher so schnell wie möglich angepasst werden, um allen Beteiligten so schnell es geht einen echten Mehrwert zu liefern.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth Jutta Koller Sabine Krieger Oswald Utz Anja Berger

Sebastian Weisenburger

Mitglieder des Stadtrates