Antrag | 24.10.2019

Gärtnern in München IV – Kleingärten als Lebensraum für Wildtiere in München stärken

Antrag:

Die Landeshauptstadt München als Eigentümerin vieler Kleingartenanlagenflächen stärkt die Kleingärten als Lebensraum für Wildtiere und nimmt folgende Punkte in die Pachtordnung mit den verschiedenen Kleingartenvereinen mit auf:

• Baumschutz: Vitale Bäume, insbesondere Obstbäume, bleiben in den Kleingärten auch bei Pächterwechsel erhalten. Eine Fällung ist nur zulässig, wenn ein Baum deutlich krank oder abgestorben ist oder wenn dies zur Verkehrssicherung unumgänglich ist.

• Gehölzschnitte nur außerhalb der Vogelbrutzeit: Notwendige Rückschnitte haben außerhalb der im Bundesnaturschutzgesetz §39 festgesetzten Schonzeit (1.3. bis 30.9.) zu erfolgen. Dies ist auch bei Pächterwechseln oder angeordneten Gehölzschnitten einzuhalten.

• Ökologische Aufwertung der Gemeinschaftsflächen: Rasenflächen, die nicht in Gänze als Spielwiese benötigt werden, werden partiell in Blühwiesen umgewandelt. Ebenso werden im Randbereich Saumstrukturen gefördert. Beim Mähen ist ein Abstand von mindestens 50 cm zu Sträuchern und Bäumen einzuhalten, um diese nicht zu schädigen und im so entstehenden Langgras-Bereich Lebensraum für Insekten zu schaffen.

• Förderung von Versteckmöglichkeiten und Überwinterungsorten für Kleintiere sowie von Trocken- und Feuchtbiotopen: Strukturen (Reisighaufen, Totholz-Stapel, Laubhaufen, Trockenmauern, Gartenteiche, etc.), die der Förderung der Artenvielfalt dienen, sind positiv zu bewerten und nach Möglichkeit zu erhalten.

• Lebensraum Kleingarten: Wildkräuter sind als Nahrung für viele Wildtiere als natürliches Element im Garten zu akzeptieren. Die Garteneinfassung muss so gestaltet sein, dass die Durchgängigkeit für Tiere sichergestellt ist (geeignete Durchlässe betragen mindestens 13 x 13 cm, idealerweise ist zwischen Boden und Zaun ein Abstand von 10-15 cm einzuhalten). Auf eine ausreichende Ausstattung der Anlage mit Vogelnistkästen ist zu achten. Als Richtgröße gilt 0,5 Nistkästen pro Parzelle. Versiegelte Flächen sind zu reduzieren. Schotterflächen, die über die notwendige Fläche eines schmalen Gartenwegs und ggf. einer Terrasse in der nach der Gartenordnung zugelassenen Maximalgröße von 15 m2 hinausgehen, sind nicht zulässig.

• Reduzierung des Plastikabfalls: Verwendung von Gartenvlies und Unkrautfolien sind verboten.

 

Begründung:
München ist mit 46% Versiegelungsgrad eine der am höchsten verdichteten Städte Deutschlands. Die im gesamten Stadtgebiet eingestreuten Kleingartenanlagen haben neben ihrem Aufenthaltswert für die Pächter*innen und der Erzeugung von Lebensmitteln daher auch einen hohen Wert für das Stadtklima, die Luftqualität und als Lebensraum für Wildtiere. In Zeiten rasanten Artenschwunds hat sich die Rolle der Grünflächen und Gärten – auch der Kleingärten – in der Stadt verändert. Ökologische Funktionen wie Regenwasserrückhalt, mikroklimatische Kühlfunktion, aber auch Lebensraumfunktion für Wildtiere treten immer mehr in den Vordergrund und werden gesellschaftlich auch wertgeschätzt und erwartet. Am 24.7.2019 hat der Fall eines Kleingartenpächters Wellen geschlagen, der mit seinem naturnahen Garten in Konflikt mit einer starren Auslegung der Gartenordnung geraten ist (>>>hier).

Das darf zukünftig nicht mehr passieren.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Anna Hanusch, Katrin Habenschaden, Herbert Danner, Paul Bickelbacher, Sabine Krieger, Dominik Krause, Sabine Nallinger.

Mitglieder des Stadtrates

Vgl. für gesamten Antrag und Begründung Forderungen des LBV, Kreisgruppe München Stadt/ Land und Anleitungen und Infos zu einigen der geforderten Strukturen.