Antrag | 04.09.2008

Führt die Änderung der Gewerbesteuerzerlegung zu einer Benachteiligung von Wind- und Solarenergie?

Anfrage

Führt die Änderung der Gewerbesteuerzerlegung zu einer Benachteiligung von Wind- und Solarenergie?

In einem Urteil vom 4. April 2007 (Az: IR23/06) entschied der Bundesfinanzhof, dass künftig bei der Bemessung der Gewerbesteuer für Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen nur noch die Arbeitslöhne, nicht jedoch – wie bisher – das Anlagevermögen des Unternehmens berücksichtigt werden können.
Konkret bedeutet dieses Urteil einen steuerlichen Nachteil für Gemeinden, in denen Windkraft- und Photovoltaikanlagen einer nicht ortsansässigen Gesellschaft installiert sind. Der Anreiz zum Bau neuer Anlagen entfällt somit für diese Kommunen. Ein Anrecht auf Gewerbesteuererhebung hat nur noch die Gemeinde, in der sich der Geschäftssitz des Unternehmens befindet.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vom 6.8.2008 erkannte die Bundesregierung diesen Mißstand an. Konkrete Maßnahmen zur Lösung des Problems nannte sie jedoch nicht. Das ist angesichts der Diskussion um die künftige Energieversorgung Deutschlands völlig unverständlich. Statt der Verlängerung von Kernkraftwerkslaufzeiten das Wort zu reden, sollten alle Maßnahmen zur Förderung regenerativer Energieformen ergriffen werden.

Ich frage deshalb:

1. Wieviele Unternehmen ohne Geschäftssitz in München betreiben hiesige Windkraft- und Photovoltaikanlagen?

2. In welcher Größenordnung würde sich diese gesetzliche Änderung auf die Gewerbesteuereinnahmen in München niederschlagen?

3. Aufgrund der Beteiligungen der SWM an ortsfremden Windkraft- und Photovoltaikanlagen bedeutet diese Regelung im Saldo evtl. einen finanziellen Vorteil für die Landeshauptstadt München. Liegen der Stadt trotzdem Erkenntnisse vor, wonach diese Gesetzesnovelle deutschlandweit zu einer abgeschwächten Investition in regenerative Energieformen führt? Wenn ja, sind Investitionen der Stadtwerke München davon betroffen?

4. Gibt es Bestrebungen von Seiten des Deutschen Städtetages, gegenüber der Bundesregierung auf eine Korrektur dieser Gesetzesänderung hinzuwirken?

Dr. Florian Vogel
Stadtrat