Antrag
Freistaat muss sich an inklusiver Schule finanziell beteiligen –
Gutachten zur Konnexität vorstellen
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtrat das vom Deutsche Städtetag und vom Städtetag Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Konnexität bei der inklusiven Schule vorzustellen und daraus Folgerungen für die Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München abzuleiten.
Begründung:
Aufgrund der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen von Dezember 2006 wird zurecht ein inklusives Bildungssystem gefordert, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicaps gleichberechtigt einbezogen sind.
Bildung ist laut Bayerischer Verfassung Landessache. Die Kommunen beteiligen sich als Sachaufwandsträger und im Falle Münchens mit einem großen freiwilligen System kommunaler Schulen an der Gestaltung der Bildungslandschaft.
Freistaat und Kommunen tragen auch eine gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Schule. Um dies Ziel zu erreichen, müssen nicht unerhebliche Ressourcen aufgebracht werden. Die Landeshauptstadt München zieht sich hier in keiner Weise aus der Verantwortung, sondern gestaltet mit und wird auch Mittel dafür aufbringen.
Doch es geht nicht an, dass sich der Freistaat finanziell nicht adäquat beteiligt und die Kommunen im Regen stehen lässt. Bisher bestreitet er die Anwendbarkeit des Konnexitätsprinzips (Bayerische Verfassung, Artikel 83, Absatz 3[1]) bei dem hinsichtlich der Inklusion novellierten bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und wälzt die Lasten ganz auf die Gemeinden ab. Dagegen hat der Bayerische Städtetag mehrmals protestiert.[2]
Der Rechtsauffassung des Freistaats steht nun ein vom Deutschen Städtetag und vom Städtetag Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers entgegen. Darin wird dargelegt, „dass die mit einer Aufgabenübertragung und –erweiterung verbundenen Mehrbelastungen der Kommunen ein Anwendungsfall für die landesrechtlichen Konnexitätsprinzipien sind. Der völkerrechtliche Veranlassungsgrund der UN-Behindertenrechtskonvention kann der Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprnzips nicht entgegen gehalten werden“[3]
Dem Stadtrat sollte daher dies Gutachten vorgestellt werden, sein Anwendbarkeit auf Bayern dargelegt und daraus Folgerungen bzw. Forderungen abgeleitet werden.
Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth
Boris Schwartz
Jutta Koller
Sabine Krieger
Mitglieder des Stadtrates
[1] „Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu stellen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.“‘
[2] Siehe z.B. Pressemitteilung vom 9.8.2011, http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=6023,113
[3] Rechtsgutachten sieht Konnexität bei inklusiver Schule, in: Deutscher Städtetag: Informationsbrief 9/2012, S. 3, http://www.bay-staedtetag.de/export_download.php?id=7755).