Antrag | 17.02.2016

Der Freistaat Bayern beteiligt sich endlich an den Kosten für inklusive Schulbauten!

Antrag

Die gesamte Stadtspitze wird aufgefordert, sowohl über den Bayerischen Städtetag als auch per Schreiben direkt an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus und an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, den Freistaat Bayern aufzufordern, sich endlich an den Kosten für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Art. 24 UN-BRK zu beteiligen.

Folgende Möglichkeiten sind hierbei in Betracht zu ziehen:

1. Der Freistaat hält sich an das Konnexitätsprinzip und fördert die kommunalen Mehrkosten, die im Rahmen der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich entstehen.

2. Der Freistaat führt analog zu Nordrhein-Westfalen (>>>hier)  einen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel, dass das Land einen bestimmten Betrag für inklusive Maßnahmen zur Verfügung stellt.

3. Sollte sich der Freistaat den Möglichkeiten 1 und 2 verweigern, so lässt die Stadt ein eigenes Gutachten über die Umsetzung des Art 24 UN-BRK und die Berücksichtigung der Konnexitätsproblematik in den Finanzbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern erstellen, welches über das Gutachten von Professor Dr. Höfling (>>>hier) hinausgeht. Sollte dieses Gutachten zu der Einschätzung gelangen, dass der Freistaat Bayern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt bzw. geltendes Recht verletzt, so sind dem Stadtrat die rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Freistaat darzulegen.

 

Begründung:

Im Jahr 2007 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit bereit erklärt, auf allen Ebenen für das Gelingen der Inklusion zu arbeiten. Für den Bau und Unterhalt von Schulgebäuden sind die Städte, Gemeinden und Landkreise als Sachaufwandsträger zuständig. Die Herausforderung, inklusive Gebäude zu erstellen bzw. bestehende Bauten nachzurüsten, ist enorm und belastet viele Kommunen finanziell sehr. Der Freistaat Bayern fördert den Bau von Schulgebäuden durch die Kommunen, weigert sich jedoch bisher strikt, zusätzliche Fördermittel für das „Inklusive Bauen“ zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Konnexität (wer anschafft, der zahlt auch) ist dieses Vorgehen des Freistaats jedoch sehr fragwürdig, da ja das Land Bayern von den Kommunen fordert, dass die Gebäude, welche diese für staatliche Schulen erstellen, für eine inklusive Nutzung geeignet sind. Es ist somit nicht nachzuvollziehen, dass das reichste Bundesland der Republik die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe nicht unterstützt. In Nordrhein-Westfalen haben sich Land und kommunale Spitzenverbände auf einen Sondertopf für das Bauen von inklusiven Schulgebäuden verständigt. Durch diese Mittel erhalten die Kommunen wenigstens einen Teil ihrer zusätzlichen Aufwendungen erstattet. Um wenigstens einen solchen Kompromiss zu erstreiten, bei dem es schlussendlich um viele Millionen (zusätzliche) Euro für die Stadt geht, sollte die gesamte Stadtspitze alles unternehmen um den Freistaat zum Handeln zu bewegen.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Oswald Utz
Dr. Florian Roth
Katrin Habenschaden
Jutta Koller
Sabine Krieger

Mitglieder des Stadtrates