Antrag | 05.12.2025

Förderung und vereinfachte Umsetzung von Balkonkraftwerken bei Neubauten der Münchner Wohnen

Antrag
Die Münchner Wohnen wird beauftragt, bei allen Neubauprojekten die Installation von Balkonkraftwerken aktiv und flächendeckend zu ermöglichen. Auch bereits im Bau befindliche Projekte sollen – soweit technisch und wirtschaftlich möglich – entsprechend ertüchtigt werden.

Zur Umsetzung sollen zwei Modelle parallel angeboten werden:

  1. Eigeninitiative der Mieter*innen: Künftige Mietende können über ein standardisiertes Verfahren eigenverantwortlich den Einbau eines Balkonkraftwerks beantragen. Die Münchner Wohnen stellt hierfür geeignete technische Voraussetzungen (insb. Außensteckdosen) sicher.
  2. Gesamtausbau durch die Münchner Wohnen: Die Münchner Wohnen übernimmt die Planung und Installation gesamthaft. In diesem Fall kann die Finanzierung über eine maßvolle Umlage der Investitionskosten auf die Miete erfolgen. Diese Umlage muss dabei unter der zu erwartenden Reduktion der Stromkosten für die Mietenden liegen. Die nach den beiden Verfahren tatsächlich realisierten Anlagen werden für die Erreichung der PV-Ausbauziele der Münchner Wohnen angerechnet.

Begründung:
Balkonkraftwerke sind eine einfache, kostengünstige und niedrigschwellige Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen und gleichzeitig die Teilhabe an der Energiewende zu stärken.

Für die Münchner Wohnen bieten sie eine wirtschaftliche Option zum PV-Ausbau, insbesondere vor dem Hintergrund notwendiger Baukostenreduzierungen.

Mit der Beschlussvorlage „Soziale Aspekte bei energetischen Sanierungen“ (SV 20-26/V16956) aus dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz vom 24.07.2025 wurde zudem festgelegt, dass auch Wohnbaugesellschaften wie die Münchner Wohnen stellvertretend für interessierte Mieterinnen Fördermittel aus dem Programm für Klimaneutrale Gebäude (FKG) beantragen können. Das vereinfacht die Finanzierung zusätzlich.

Die Kosten für Balkonsolaranlagen liegen marktüblich bei unter 1.000 € pro kWp bzw. pro Balkon. Auch die Ausstattung der Balkone mit Außensteckdosen im Neubau ist mit geringen Zusatzkosten realisierbar. Da keine aufwendige Messtechnik oder bürokratischen Verfahren notwendig sind, stellen Balkonsolaranlagen die wohl einfachste Form des PV-Ausbaus im Geschosswohnungsbau dar.

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen Balkonkraftwerke im Mehrgeschossbau ist die uneinheitliche Optik, wenn viele Mieterinnen eigene Anlagen installieren. Da Mietende jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf solche Anlagen haben, kann eine gebündelte Umsetzung in Abstimmung mit Fachplanung und Architektinnen durch die Münchner Wohnen eine ästhetisch und technisch einheitliche Lösung schaffen. Auch Sicherheitsaspekte lassen sich so besser gewährleisten.

Ausgenommen werden sollen Balkone mit erwartbar geringem Ertrag (unter 500 kWh/(kWpa)), z. B. durch Nordausrichtung oder Verschattung, sowie Balkone in vandalismusgefährdeten Bereichen wie dem Erdgeschoss.

Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt
Initiative:
Mona Fuchs
Florian Schönemann
Ursula Harper
Christian Smolka
Gunda Krauss

Mitglieder des Stadtrates