Spielautos auf der Teppichstraße vor spielenden Kindern

Pressemitteilung | 14.07.2026

FAQ Kita-Gebühren ab dem Kindergarten- und Schuljahr 2027/2028

Ab dem Kindergarten- und Schuljahr 2027/28 gelten neue Entgelte. Dieses FAQ gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Warum führt die Stadt die Entgelte im Kindergarten wieder ein?

Wie in anderen Kommunen gab es auch in München einige Jahre kostenlose Kindergartenplätze. Ab September 2019 setzte die Stadt auf weitgehende Gebührenfreiheit im Kindergarten. Die Haushaltslage der Stadt ist heute aber eine andere – und sie ist sehr ernst. Für einen kostenlosen Kindergarten für alle gibt es leider keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr.

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen kostet deutlich mehr, als durch die Elternbeiträge gedeckt wird. Einen Großteil der Kosten hat bislang die Stadt München aus ihrem Haushalt finanziert. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollen Eltern über einer gewissen Einkommensgrenze künftig wieder einen etwas höheren Beitrag leisten. Dabei gilt: Die soziale Staffelung ist wichtig. Wer finanziell besser steht, soll sich künftig mehr beteiligen als Familien mit schmalem Geldbeutel. Deswegen wird es künftig im Kindergarten für einen Teil der Eltern Besuchsgebühren und Elternentgelte geben, in anderen Einrichtungen wie Krippen und Horten werden die Besuchsgebühren moderat angepasst. Die Münchner Kitas bieten eine sehr hochwertige Betreuung an, diese Qualität muss unbedingt erhalten werden, denn eine gute frühkindliche Bildung und bessere Startchancen für alle sind wichtig und ein grundlegender Bestandteil für soziale Gerechtigkeit.

2. Was für eine Rolle spielt die BayKiBiG-Reform?

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) regelt in Bayern, wie Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte) und die Kindertagespflege organisiert und finanziert werden. Die Söder-Regierung will das BayKiBiG reformieren. Der Freistaat wird seinen Anteil an den Kosten daher anpassen. Allerdings sind in den letzten Jahren die Gesamtkosten für Personal, Bau, Energie und Sachkosten ebenfalls stark gestiegen. Die Stadt München trägt trotz der geplanten Reform weiterhin voraussichtlich mehr als die Hälfte der Betriebskosten für Kitas (rund 55 %).

3. Für wen gelten die neuen Gebühren?

Die neuen Gebühren werden für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Eltern-Kind-Initiativen sowie die freien Träger gelten, die an der Münchner KITA-Förderung (MKF und EKI-Plus) teilnehmen. Nicht betroffen sind private Kitas, die nicht an der Münchner KITA-Förderung teilnehmen. Diese legen ihre Elternbeiträge grundsätzlich selbst fest und sind nicht an die städtische Gebührenordnung gebunden. In der Regel sind diese deutlich teurer als Kitas, die an der Förderung teilnehmen.

4. Wie funktioniert bei der Stadt die soziale Staffelung nach Einkommen?

Die Gebühren werden einkommensabhängig sein. Familien mit höherem Einkommen zahlen mehr, während Familien mit niedrigem Einkommen weiterhin wenig oder gar nichts zahlen.

Familien mit einem Einkommen unter 50.000 Euro zahlen keine Gebühren. Danach erfolgt eine Staffelung mit ermäßigten Gebühren für Einkommen bis zu 60.000 Euro/70.000 Euro. Wer über 80.000 Euro verdient, zahlt die Normalgebühr. Für die Berechnung wird der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Einkommenssteuerbescheid herangezogen. Dieser berechnet sich aus der Summe aller Einkünfte (z.B. aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Kapitalvermögen) abzüglich verschiedener Freibeträge (z.B. Werbungskostenpauschale oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).

5. Wie hoch sind die neuen städtischen Gebühren für Kinderkrippen?

Einkünfte
Euro
über 3 bis
4 Stunden
bis 5
Stunden
bis 6
Stunden
bis 7
Stunden
bis 8
Stunden
bis 9
Stunden
über 9
Stunden
bis einschließlich
50.000
0,000,000,000,000,000,000,00
bis einschließlich
60.000
72,0089,00105,00105,00136,00146,00146,00
bis einschließlich
70.000
104,00127,00152,00178,00199,00214,00226,00
bis einschließlich
80.000
128,00160,00194,00225,00254,00272,00287,00
über
80.000
147,00183,00220,00257,00290,00311,00330,00

6. Wie hoch sind die künftigen städtischen Gebühren für den Kindergarten?

Einkünfte
Euro
über 3 bis
4 Stunden
bis 5
Stunden
bis 6
Stunden
bis 7
Stunden
bis 8
Stunden
bis 9
Stunden
über 9
Stunden
bis einschließlich
50.000
0,000,000,000,000,000,000,00
bis einschließlich
60.000
32,0041,0049,0057,0065,0073,0081,00
bis einschließlich
70.000
47,0058,0071,0083,0095,00108,00119,00
bis einschließlich
80.000
57,0073,0090,00105,00121,00137,00151,00
über
80.000
66,0084,00102,00120,00138,00156,00174,00

7. Wie hoch sind die künftigen städtischen Gebühren für Horte/Tagesheime für Schulkinder?

Einkünfte
Euro
bis 2
Stunden
bis 3
Stunden
bis 4
Stunden
bis 5
Stunden
bis 6
Stunden
über 6
Stunden
bis einschließlich
50.000
0,000,000,000,000,000,00
bis einschließlich
60.000
58,0061,0063,0066,0069,0071,00
bis einschließlich
70.000
76,0080,0086,0096,0099,00102,00
bis einschließlich
80.000
93,00101,00105,00119,00132,00145,00
Über
80.000
107,00116,00121,00136,00151,00166,00

8. Mein Kind besucht eine Einrichtung einer Eltern-Kind-Initiative, was gilt dann?

Wenn Ihre Eltern-Kind-Initiative an der sogenannten EKI-Plus-Richtlinie teilnimmt, gilt eine Staffelung nach Einkommen wie beim städtischen Träger (siehe Tabellen oben).

9. Mein Kind ist in einer Kita eines MKF-Trägers, was gilt dann?

Anders als bei den städtischen Kitas ist bei Kitas von freien Trägern, die an der MKF teilnehmen, keine nach Einkommen gestaffelten Gebühren vorgegeben.

bis 2
Std.
bis 3
Stunden
bis 4
Stunden
bis 5
Stunden
bis 6
Stunden
bis 7
Stunden
bis 8
Stunden
bis 9
Stunden
über 9
Std.
Krippe147,00183,00220,00257,00290,00311,00330,00
KiGa66,0084,00102,00120,00138,00156,00174,00
Schulk.107,00116,00121,00136,00151,00166,00

Wer einen MünchenPass hat oder Sozialleistungen bezieht, ist von den Gebühren befreit (siehe Frage 10). Um die Eltern, auf die das nicht zutrifft, dennoch zu entlasten, gibt es die Möglichkeit, eine Unterstützung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe zu erhalten (siehe Frage 11). 

10. Ich beziehe Sozialleistungen oder habe einen MünchenPass – muss ich zahlen?

Nein. Wer einen MünchenPass hat oder Sozialleistungen bezieht, wird nach einem entsprechenden Nachweis vom Kita-Entgelt befreit, wenn das Kind eine Kita besucht, die an der Münchner Kita-Förderung teilnimmt. Wie die Befreiung funktioniert, können Sie direkt in Ihrer Kita erfragen. Warum kann die Kita nicht automatisch für diese Personengruppe kostenfrei sein? Das hat rechtliche Gründe, die im Fördersystem der Münchner Kitaförderung begründet sind.

11. Ich habe weder MünchenPass noch beziehe ich Sozialleistungen. Trotzdem kann ich mir die Kosten nicht leisten. Was kann ich tun?

Für diese Fälle gibt es die sogenannte Wirtschaftliche Jugendhilfe des Sozialreferats. Dort können Erziehungsberechtigte einen Antrag stellen, ob die Stadt die Elternbeiträge übernehmen kann. Hier wird jeder Fall einzeln geprüft. Je nach Einkommen können Teile der Kosten oder sogar die Gesamtkosten übernommen werden. Die wirtschaftliche Jugendhilfe greift, wenn Ihr Kind eine private oder nicht-städtische Einrichtung (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Mittagsbetreuung) besucht.

Weitere Informationen und einen Online-Rechner finden Sie auf der Seite der Stadt: https://stadt.muenchen.de/service/info/ubernahme-der-kitakosten/10390717/n0/

Wenn Ihr Kind eine städtische Kita besucht, kann auch hier eine Ermäßigung der Gebühren oder eine komplette Befreiung beantragt werden. Dazu gibt der Geschäftsbereich Kita des Referats für Bildung und Sport Auskunft: https://stadt.muenchen.de/service/info/geschaftsbereich-kita/1078463/

12. Wie viele Menschen müssen künftig für die Kinderbetreuung zahlen?

Unterm Strich werden auch nach der Gebührenreform rund die Hälfte der Kinder beitragsfrei betreut werden. Auf diesen Anteil kommt man, wenn man berücksichtigt, dass viele Familien wegen ihres Einkommens keine Gebühren werden zahlen müssen sowie das dritte und jedes weitere Kind ohnehin entgeltfrei betreut werden.

13. Kann ich Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?

Ja. Und zwar bis zu 80 % der Kinderbetreuungskosten. Verpflegungskosten dürfen Sie nicht einrechnen. Sie können bis zu 6.000 € pro Kind und Jahr in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „Sonderausgaben“ geltend machen. Auf das Jahr gerechnet sind das 4.800 € pro Kind. Wenn Sie Ihr Kind mit der höchsten Buchungszeit betreuen lassen, können Sie diese Elternentgelte also komplett steuerlich absetzen. Faktisch reduzieren sich die Betreuungskosten für Sie um bis zu einem Drittel.

14. Ab wann gelten die neuen Gebühren?

In den nächsten Monaten verändert sich erst einmal nichts. Denn: Für das nächste Kindergarten- und Schuljahr 2026/2027 bleibt grundsätzlich alles wie gehabt. Die Elternentgelte werden erst zum 1. September 2027 angepasst.

15. Bleiben die Gebühren dann erst einmal gleich?

Die Kosten für Betreuungs- und Bildungsangebote steigen leider weiterhin, deswegen müssen auch die Gebühren das abbilden. Geplant ist, die Gebühren in den Kita-Jahren 2028/29 und 2029/30 im Schnitt um jeweils vier Prozent zu erhöhen. Danach wird sich die Stadt die finanzielle Lange noch einmal genau ansehen und prüfen, ob auf eine weitere Erhöhung verzichtet werden kann.

16. Ich habe zwei, oder sogar mehr Kinder, was bedeutet das für die Gebühren?

Wer ein zweites Kind in einer MKF-geförderten Kita betreuen lässt, zahlt für dieses Kind 35 Prozent weniger Entgelt. Beim Städtischen Träger und bei den Eltern-Kind-Initiativen fallen für das zweite Kind die Gebühren in der nächstniedrigeren Einkommensstufe an (Bsp: ich verdiene bis 70.000, fürs zweite Kind fällt dann die Gebühr für die Einkommensstufe bis 60.000 an).

Ab dem dritten Kind ist die Betreuung kostenfrei.

Diese Regelung ist besonders: Nur in zwei Städten in Bayern gibt es aktuell eine Geschwisterermäßigung.

17. Wie teuer ist München im Vergleich zu anderen Großstädten?

Keine andere bayerische Stadt hat ihre Gebühren sozial gestaffelt. Gutverdiener und Menschen mit geringerem Einkommen zahlen anderswo dieselben Gebühren.

Der Vergleich zu anderen Großstädten zeigt zudem, dass München auch beim nicht-ermäßigten Satz die geringsten Gebühren der größeren Städte hat. Die Tabelle bezieht sich auf Krippengebühren in der Höchstbuchungszeit über 9 Stunden beim jeweiligen städtischen Träger:

  • Nürnberg: 464 €
  • Augsburg: 342 €
  • Regensburg: 370 €
  • Ingolstadt: 400 € (ab 01.09.2027: 452,50 €)
  • Würzburg: 332 €
  • Erlangen: 471 € (ab 01.09.2026: 589 €)
  • München: 250 € (geplant ab 01.09.2027: 330 €)

18. Wie hoch sind die Gebühren im Vergleich zu früher?

Die ab dem 01.09.2027 geplanten KITA-Gebühren/-Entgelte liegen unter dem Niveau des Jahres 2006. In der Kinderkrippe lag die Gebühr 2006 für bis zu acht Stunden Buchungszeit bei 370 Euro, künftig sind es 290 Euro. Beim Kindergarten werden für bis zu acht Stunden 138 Euro fällig, von 2006 bis 2019 waren es 160 Euro.

Stand der Information: 14.07.2026
Hinweis: Das FAQ bezieht sich auf die im Bildungsausschuss verabschiedete Stadtratsvorlage. Gültig werden die Änderungen erst mit Änderung der Satzung voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.