Pressemitteilung | 31.01.2023

Fahrverbote mit Ausnahmen für alle, die sie brauchen

Die Grünen – Rosa Liste wollen das am 1. Februar in Kraft tretende Fahrverbot für Diesel-Fahrzeige der Schadstoffklasse Euro IV möglichst unbürokratisch und sozialverträglich gestalten.

In einem Dringlichkeitsantrag fordert die grün-rosa Fraktion weitere Berufsgruppen – Schichtdienstleistende sowie Angestellte von Pflege- und Sozialdiensten – durch Aufnahme in die Allgemeinverfügung (Ausnahmetatbestand ohne Antrags­not­wen­digkeit) von dem Fahrverbot auszunehmen, falls dies rechtlich möglich ist. Sollten rechtliche Hürden sichtbar werden, die einer Aufnahme in die Allgemeinverfügung entgegenstehen, will die grün-rosa Fraktion diesen Berufsgruppen ein möglichst unbürokratisches Verfahren für Sammelgenehmigungen über ihren jeweiligen Arbeitgeber ermöglichen. Nach Möglichkeit soll dabei die auf 50 Euro pro Jahr reduzierte Ausnahmegebühr pro Sammelgenehmigung nur einmal fällig werden.

Stadtrat Dr. Florian Roth: „Die Fahrverbote sind notwendig, um nach jahrelangen Überschreitungen der für Stickstoffdioxid geltenden Grenzwerte endlich diejenigen zu schützen, die von der Abgasbelastung besonders betroffen sind: Kinder, Alte und Kranke sowie Menschen, die wenig verdienen und sich nur eine Wohnung direkt am Mittleren Ring leisten können.
Wir wissen, dass diese Fahrverbote für viele ein problematischer Eingriff in ihren Alltag sind und wollen die Belastungen so gering wie möglich halten. Dazu gehören eine unbürokratische Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und die Senkung der Jahresgebühr von 200 € auf 50 €. Für Härtefälle gibt es bereits jetzt  zahlreiche Ausnahmen vom Dieselfahrverbot, die wir so einfach wie möglich gestalten wollen. Eine Aufnahme von weiteren Gruppen in die Allgemeinverfügung darf unseres Erachtens jedoch die juristische Einigung mit den Umweltverbänden nicht gefährden. Um diese Risiko zu vermeiden  wären von den Arbeitgebern unbürokratisch zu beantragende Sammelgenehmigungen die bessere Lösung. Dies hätte vielleicht auch den Vorteil, dass die Gebühr für die Ausnahme nur einmal für alle erhoben werden muss.“