Antrag | 21.03.2019

Erhaltungssatzung reformieren III – Nachprüfung der entlassenen Gebiete

Antrag

Die Verwaltung untersucht, ob die in den letzten 10 Jahren „entlassenen“ Gebiete auf Basis der der neuen Methodik und Indikatoren wieder in die angrenzenden Erhaltungssatzungsgebiete nach § 172 Abs.1 Satz 1 BauGB mit aufgenommen werden können.

Begründung:
In den letzten Jahren musste der Umfang von Erhaltungssatzungsgebieten erheblich verändert werden. Damit hat sich der Verdrängungsprozess in den „entlassenen“ Gebieten deutlich erhöht. Die Nachprüfung mit einer neuen und zeitgemäßen Methodik und neuen Indikatoren könnte durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen.
Die meisten Erhaltungssatzungen wurden nicht verlängert, weil – auf Grundlage der alten Kriterien – schon ein so hohes Maß an Verdrängung geschätzt wurde, dass ein „Milieuschutz“ nicht mehr begründbar sei. Bei einer Veränderung der Prüfmethode und -kriterien, welche den durchaus realen Verdrängungsdruck für die Mittelschicht aus diesen Gebieten besser erfasst und abbildet, müssten viele dieser Gebiete wieder eine Erhaltungssatzung erhalten können.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Katrin Habenschaden
Thomas Niederbühl
Sebastian Weisenburger
Mitglieder des Stadtrates