Antrag | 21.03.2019

Erhaltungssatzung reformieren I – Zeitliche Begrenzung aufheben

Antrag

Die Erhaltungssatzungen werden künftig nicht mehr zeitlich begrenzt.

Begründung:

Die Geltungsdauer der jeweiligen Erhaltungssatzungen ist in München auf 5 Jahre begrenzt. Noch vor Ablauf dieser 5 Jahre muss die Satzung, sofern dies begründet werden kann, erneut beschlossen werden.
Nach geltender Rechtsprechung müssen Erhaltungssatzungsgebiete in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft werden, ob eine Satzung an dieser Stelle und im bestehenden Gebietsumgriff gerechtfertigt werden kann. Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Geltungsdauer schon vorab zeitlich begrenzt sein muss. Gerade die letzte Erhaltungssatzungsverlängerung (Hohenzollernplatz) hat gezeigt, dass diese – unnötige – Begrenzung im schlimmsten Fall dazu führen könnte, dass die Satzung nicht rechtzeitig erneuert würde. Die mittlerweile 21 Erhaltungssatzungsgebiete führen zu Arbeitsspitzen, die bei knappen Personalressourcen – beispielsweise bei längeren unvorhergesehenen Personal-Ausfällen – zur Folge haben können, dass die Begründung einer neuen Satzung dem Stadtrat nicht rechtzeitig und rechtssicher zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Andere Städte, beispielsweise Berlin, erlassen die Satzungen zeitlich unbegrenzt ohne auf eine regelmäßige Prüfung Satzung zu verzichten. Dieses Vorgehen drückt auch besser den Willen aus, das Milieu und die soziale Mischung in den Erhaltungssatzungsgebiete tatsächlich dauerhaft und nicht nur befristet vor Verdrängung zu schützen.
Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Katrin Habenschaden
Thomas Niederbühl
Sebastian Weisenburger
Mitglieder des Stadtrates