Pressemitteilung | 03.03.2021

Endlich: Digitale Stadtrats- und Bezirksausschusssitzungen

Der Stadtrat hat heute einstimmig beschlossen, seine Geschäftsordnung so anzupassen, dass die Teilnahme an Stadtratssitzungen auch mittels einer „Ton-Bild-Übertragung“ möglich wird. Grundlage für den Beschluss ist die bevorstehende Änderung der Gemeindeordnung auf Landesebene, die die rechtlichen Voraussetzungen für diese Reform schafft, indem es „Hybridsitzungen“ ermöglicht. Dies bedeutet, den Stadtratsmitgliedern wird ein Wahlrecht eingeräumt, an der Sitzung durch Anwesenheit im Sitzungssaal teilzunehmen oder mittels Ton-Bild-Übertragung. Auch die Bezirksausschüsse sollen bald digital tagen können.

Damit reagiert der Stadtrat auf die Gegebenheiten der Corona-Pandemie, aufgrund derer die Teilnahme an Versammlungen stark eingeschränkt und die demokratische Willensbildung erschwert ist.

Grünen-Stadträtin Sibylle Stöhr begrüßte die Neuregelung als einen längst überfälligen ersten Schritt in die richtige Richtung zu rein digitalen Sitzungen: „Kommunale Gremien üben seit einem Jahr den Spagat zwischen Infektionsschutz und Bewahrung demokratischer Teilhabe. Auch unabhängig von den Einschränkungen der Pandemie sollte der Bayerische Landtag langfristig digitales Arbeiten auf kommunaler Ebene ermöglichen. Dies gilt nicht nur für Sitzungen kommunaler Gremien, sondern auch für Beteiligungsformate wie Bürger- und Einwohner*innenversammlungen – der aktuelle Gesetzentwurf sieht hierfür leider noch keine Regelung vor. Digitale Teilhabe zu ermöglichen bedeutet die Demokratie zu stärken. Der Wunsch der Münchner*innen nach Beteiligung ist groß, auch bzw. erst recht in der gegenwärtigen Situation. Wir werden daher weiter für eine Erweiterung der digitalen Teilhabe einsetzen.“