Pressemitteilung | 05.04.2021

Endlich: Bestattung nach islamischem Ritus wird zugelassen

Nach jahrelangen vergeblichen Reformbestrebungen von Migrantenverbänden und Oppositionsparteien hat der Freistaat zum 1. April 2021 seine Bestattungsverordnung geändert. Die bisher geltende Sargpflicht, die die Bestattung in dem im Islam traditionell üblichen Leintuch verhinderte, besteht grundsätzlich nicht mehr. Die Kommunen erhalten nun die Möglichkeit, Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zuzulassen.

Stadträtin Nimet Gökmenoglu begrüßte die Reform und kündigte an, sich in München für eine Regelung einzusetzen, die die Bestattung im Leintuch standardmäßig erlaubt: „Es wurde höchste Zeit, dass der Freistaat Bayern mit dieser Gesetzesänderung den gesellschaftlichen Realitäten unserer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft Stadt Rechnung trägt. Der jahrzehntelange Einsatz von Kommunen, Diözesen und Landeskirchen, der israelitischen und muslimischen Religionsgemeinschaften, der Bestatter*innen und Friedhofsverwalter*innen sowie der Wissenschaftler*innen hat nun auch in Bayern Früchte getragen. In Zukunft werden Menschen muslimischen Glaubens nicht mehr tausende Kilometer weit reisen müssen, um ihre Verstorbenen betrauern zu können.“