Antrag | 07.08.2014

Einrichtung eines Patientenbeauftragten!

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Referat für Gesundheit und Umwelt erarbeitet zusammen mit dem Gesundheitsladen ein Konzept zur Einrichtung einer/s unabhängigen Patientenbeauftragten, wobei auch die Aufgaben, Vernetzungen und Vertretungen in Gremien dargestellt werden.

Die Anbindung einer/s Patientenbeauftragten kann in der Stadtverwaltung oder auch in einer bestehenden Einrichtung wie bspw. im Gesundheitsladen sein.

Wichtig ist die enge Kooperation mit dem Stadtrat durch eine regelmäßige Berichterstattung im Gesundheitsausschuss.

Die Aufgaben des/der Patientenbeauftragten sind im Fünften Sozialgesetzbuch, §140h Satz 2 definiert: Aufgabe des Patientenbeauftragten ist es, die Patientenrechte zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Rechte auf eine umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Krankenkassen und andere Kostenträger und Behörden des Gesundheitswesens. Hierfür wird die beauftragte Person die politischen Gremien in Fragen der Patientenbelange beraten und bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Rechte der Patienten berühren, beteiligt.

Begründung:

Die Einrichtung eines Patientenbeauftragten unterscheidet sich von der Arbeit der PatientenfürsprecherInnen.

Patientenbeauftragte haben eine übergreifende Funktion für ambulante und stationäre Belange. Sie sind nicht an einer Klinik angebunden.

Sie führen die Patientenunterstützung zusammen und kooperieren mit den vorhandenen Strukturen.

 

Es gibt bereits Patientenbeauftragte in anderen Bundesländern, die an Ministerien oder Stadtverwaltungen angebunden sind.

Auch in Bayern gibt es seit einiger Zeit einen Patientenbeauftragten.

Die Patientenbeauftragte in Berlin ist vorrangig Ansprechpartnerin für Patientinnen und Patienten sowie für Pflegebedürftige und ihren Angehörige. Sie arbeitet mit deren Initiativen, Verbänden und Patientenorganisationen zusammen und koordiniert die Vernetzung der vielfältigen Aktivitäten für eine Unterstützung der Betroffenen in Berlin. Die Verwaltung greift Ansätze zur Interessenvertretung auf und entwickelt sie mit den Partnern weiter.

Die Handlungsfelder für eine/n Patientenbeauftragte/n könnten analog zu Berlin sein:

Unterstützung und Vermittlung an z.B. Patientenberatungsstellen und Selbsthilfe

Politikberatung

Vernetzung und Zusammenarbeit mit Verbänden Betroffener und Patientenberatungsstellen

Mitarbeit in Gremien (z.B. Landesgesundheitskonferenz, Landespflegeausschuss, Gremien zur ärztlichen Bedarfsplanung, Ausschüsse zur Qualitätssicherung)

Anregungen zu Qualitätsverbesserungen und Leistungstransparenz in der Versorgung

Dokumentation und Auswertung nicht nur der eigenen Beratungen, sondern auch der anderen Angebote in München

Entwicklung von geeigneten Maßnahmen (gemeinsam mit dem Stadtrat und dem RGU), die nach Auswertung der Statistik als notwendig erachtet werden

Öffentlichkeitsarbeit und Berichte

Projekte

enge Zusammenarbeit mit der Städtischen Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege und dem Behindertenbeauftragten

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Lydia Dietrich

Anna Hanusch

Thomas Niederbühl

Oswald Utz

Mitglieder des Stadtrates