Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den Freistaat Bayern zu wenden, mit der Bitte, die Kitagebühren, die Träger in Bayern verlangen dürfen, auf eine familienverträgliche Obergrenze zu deckeln.
Begründung
Neben der Förderung durch das BayKiBiG sind Träger von Kindertagesstätten auf weitere Gelder angewiesen. Hierfür stehen prinzipiell kommunale Fördermittel und Kitagebühren zur Verfügung. Die Gebühren, die ein Träger hierbei verlangen darf, sind in Bayern nicht gedeckelt. So kann also neben notwendigen Investitionen in Personal, Qualität und Mitteln für Rücklagen ggf. auch ein Teil der von Eltern gezahlten Gebühren verwendet werden, um der Trägergesellschaft einen Profit zu erwirtschaften.
Im Rahmen der Umstellung auf das Defizitmodell in München zeigt sich nun, dass einzelne Träger, die Preise, die sie vor ihrer Teilnahme an der Münchner Förderformel (MFF) verlangt haben, nun im Rahmen des Ausstiegs aus der städtischen Förderung massiv erhöhen wollen (um weit über 50% im Vergleich zum damaligen Preis). Selbst wenn man zwischenzeitliche Inflations- und Kostenerhöhungen einrechnet, gibt es hierfür keine reale Grundlage.
Privatwirtschaftliche Preiskalkulationen unterliegen dem freien Markt und sind von außen nicht einsehbar. Da die frühkindliche Bildung allen Kindern offenstehen sollte und es immer der Anspruch sein muss, dass alle Eltern arbeiten können, ohne rechnen zu müssen, wie viel Kita sie sich für wie viel Arbeit leisten können, sind überhöhte Kitagebühren, die rein dem Profit des Trägers dienen, zu begrenzen, um hier Gerechtigkeit zu schaffen.
Während die Kommune sich in die Preisgestaltung der dort aktiven Träger nicht einmischen kann, hätte der Freistaat Bayern die Möglichkeit, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Es wäre dringend nötig, Kitagebühren – und den für Träger maximal zulässigen Profit mit dem Betrieb von Kindertagesstätten – auf einen angemessenen Betrag zu deckeln.
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