Antrag | 08.02.2024

E-Scooter: Abstellkonzept Altstadt ausweiten – Unfälle, vor allem von seheingeschränkten und blinden Menschen, vermeiden

Das Mobilitätsreferat wird aufgefordert, die in der Innenstadt bereits erfolgreichen, gesonderten Abstellflächen für Sharing-E-Tretroller in einem nächsten Schritt auf die Bezirke innerhalb des Mittleren Rings auszuweiten und die Abstellmöglichkeiten gerade an Bahnhöfen wie rund um den Ostbahnhof, den Bahnhof Moosach oder Olympiapark zu sortieren.

Dies soll in Abstimmung mit den örtlichen Bezirksausschüssen und unter Einbeziehung des Facharbeitskreises Mobilität des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse blinder- und sehbehinderter Menschen erfolgen.

Es ist zu prüfen, inwieweit die Anbieter verpflichtet sind, Haftpflichtversicherungen abzuschließen und wie die freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen geschärft werden können. Hierbei soll auch geprüft werden, ob Anbietern eine Technologie, wie LOC.id oder vergleichbare verbindlich vorgeschrieben werden kann, welche akustische Orientierungs-signale beim Annähern an einen E-Scooter aussendet, um Blinde und Sehbehinderte Menschen auf die abgestellten E-Scooter aufmerksam zu machen.

Begründung

Elektrokleinstfahrzeuge, umgangssprachlich oftmals E-Tretroller oder E-Scooter genannt, haben im Verleih das Potential, auf kurzen Distanzen für Alltagswege und in Ergänzung zum öffentlichen Verkehr auf der sogenannten ersten und letzten Meile die Angebotsvielfalt der Mobilität in München dauerhaft zu verbessern.

Gleichzeitig kommt es durch falsch abgestellte E-Scooter immer wieder zu Behinderungen und Unfällen. Gerade blinde- und sehbehinderte Menschen stolpern ohne Vorwarnung über rücksichtslos abgestellte E-Scooter. Dies kann so schweren und langwierigen Folgeschäden führen. Gleichzeitig bleiben die Verunfallten oftmals auf den Kosten des Unfalls sitzen, da eine genaue Schuldklärung für falsch geparkte E-Verleihtretroller sehr schwierig ist.

Die gesonderten Abstellflächen für Sharing-E-Tretroller in der Innenstadt haben einen wesentlichen Beitrag geleistet, die Anzahl falsch aufgestellter E-Scooter deutlich zu reduzieren, die Verkehrssicherheit dadurch zu erhöhen und ein geordnetes Stadtbild, einen nachhaltigen Betrieb sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten. Daher müssen diese gesondert ausgewiesen Abstellflächen, vor allem zum Schutz der zu Fuß gehenden Münchner*innen, auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden.

In der freiwillige Selbstverpflichtungserklärung für Anbieter von Mietsystemen für E-Tretroller und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge in der Landeshauptstadt München muss zudem das Thema Nachweis der rechtmäßigen und für Dritte ungefährlichen Abstellung der Leihfahrzeuge geschärft werden. Die Anbieter müssen hierbei sicherstellen, dass die Vorgaben zum Abstellverhalten den Kund*innen in geeigneter Weise vermittelt werden.

Hierbei kann ein Warnsystem, welches bereits in Anwendungsbereichen wie Lichtsignal-anlagen, im Nahverkehr oder an Baustellenbaken genutzt wird, helfen Unfälle zu vermeiden. Blinde und sehbehinderte Menschen können eine für Android und iOS verfügbare App auf dem Smartphone installieren. Nähern sie sich einem stehenden oder liegenden E-Scooter, schickt die App ein Signal an das Fahrzeug, welches dann einen Orientierungston von sich gibt. Das Signal wird intensiver, je näher die Person dem Roller kommt. Die Warnung funktioniert auch offline über die Bluetooth-Funkverbindung

SPD/Volt-FraktionFraktion Die Grünen – Rosa Liste
Andreas Schuster
Simone Burger
Nikolaus Gradl
Anne Hübner
Lars Mentrup
Felix Sproll
Dr. Florian Roth
Gudrun Lux
Paul Bickelbacher
Mona Fuchs
Sofie Langmeier
Florian Schönemann
Christian Smolka
Sibylle Stöhr
Gunda Krauss
Anja Berger
Ursula Harper
Delija Balidemaj