Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der anstehenden Entscheidung über die Münchner Förderformel insbesondere folgende Gesichtspunkte umzusetzen:
a) Eine an der städtischen Gebührensystematik orientierten Gebührenstaffelung im Bereich der Unter-drei-Jährigen wird als zwingende Fördervoraussetzung übernommen.
b) Die städtische Gebührensystematik wird generell überprüft. Als erste Schritte werden schnellstmöglichst eingeleitet:
– Für die endgültige Festsetzung der zu zahlenden Gebührenhöhe wird der Steuerbescheidfür das Jahr herangezogen, für das die Gebühr festgesetzt wird.
– Die gerechtere Gestaltung durch die Differenzierung zwischen Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht wird sichergestellt. Dabei werden bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die Steuerbescheide beider Eltern für die Festsetzung der Gebührenhöhe herangezogen.
c) Ein eventueller Handlungsbedarf im Bereich der Eltern-Kind-Initiativen, z.B. bei Neugründungen außerhalb des BayKiBiG, wird überprüft. Spätestens ein Jahr nach Einführung der Münchner Förderformel wird dem Stadtrat dazu Bericht erstattet.
d) Für die Umsetzung der Münchner Förderformel wird für alle Einrichtungen und Träger ein Zeitrahmen von 5 Jahren angestrebt. Ziel ist die Einführung spätestens bis zum Tageseinrichtungsjahr 2015/2016.
e) Im Hinblick auf die eventuell gebotene Fortentwicklung des Standortfaktors wird eine Überprüfungsklausel eingeführt.
Begründung
Die Landeshauptstadt München räumt als soziale Großstadt und dynamischer Wirtschaftsstandort der Bildungsgerechtigkeit traditionell einen hohen Stellenwert ein. Bei Bildung als lebenslangem Prozess ist der Anfang entscheidend. Deshalb ist es notwendig, für den Bereich der unter-drei- Jährigen die Förderung aus städtischen Mitteln an die Übernahme einer Gebührenstaffelung zu koppeln, die sich an der städtischen Gebührensystematik orientiert. Ergänzend dazu ist die städtische Gebührensystematik generell zu überprüfen.
Bis zu einer gewissen sozialpolitisch vertretbaren Grenze leistet die Landeshauptstadt München den Trägern einen Kostenausgleich. Damit ist zugleich eine erhebliche finanzielle Familienentlastung verbunden. Damit sollen weite Bevölkerungsgruppen einen Anreiz zur frühzeitigen Kinderbetreuung erhalten. Die Förderung hochpreisiger Kindertagesbetreuung muss nicht zwingend aus städtischen Mitteln erfolgen. Deshalb ist eine Gebührendeckelung sinnvoll.
Für die Gebührenermäßigung sind bisher die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres vor dem Beginn des jeweiligen Tageseinrichtungsjahres maßgeblich. Dies soll geändert werden, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen, die dadurch entstehen können, dass z.B. der Steuerbescheid des Vorvorjahres nicht die tatsächlich aktuelle Einkommenssituation abbildet.
Die Beobachtung eines eventuellen Handlungsbedarfs im Bereich der Eltern-Kind-Initiativen dient dazu, dass dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend weitere Betreuungsplätze geschaffen und bestehende Betreuungsplätze erhalten bleiben. Die Neugründung von Eltern-Kind-Initiativen soll weiterhin problemlos möglich sein. Deshalb sind die bisherigen städtischen Förderregularien dementsprechend innovativ und im Sinne einer kommunalen Angebotssteuerung weiterzuentwickeln.
Für die SPD-Fraktion | Für die Fraktion B90/Die Grünen-rosa liste | |
Hans Dieter Kaplan Christian Müller Beatrix Zurek |
Jutta Koller Sabine Krieger Dr. Florian Roth |