Antrag | 08.12.2010

Bürokratische Pläne des Bundes für das Bildungspaket einfangen!

Antrag

Der Herr Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Falle eines Vermittlungsausschussverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII über die kommunalen Spitzenverbände für Nachbesserungen einzusetzen. Zu diesen Nachbesserungen gehören die Übernahme der Mehrkosten durch den Bund und ein großer Entscheidungs- und Handlungsspielraum für die Kommunen vor Ort mit einer ausreichenden Kostenerstattung.

Begründung

Der Bundestag hat nach intensiver Debatte am 3.12.2010 dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII zugestimmt. Demnach sollen Schulausflüge, Lernförderung, Mittagessen oder Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen über Gutscheine oder Direktzahlungen an die Anbieter abgerechnet werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2011 in Kraft treten. Der Bundesrat muss ihm am 17.12.2010 noch zustimmen. Diese Zustimmung ist noch nicht gesichert.

Kommunale Spitzenverbände und der Bundesrechnungshof sehen einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Kommunen und bürokratische Hürden für die Betroffenen. Wenn der Bundesrat am 17.12.2010 dem Gesetzentwurf seine Zustimmung versagen und den Vermittlungsausschuss anrufen sollte, eröffnet dies die Chance für Nachbesserungen.

Diese Nachbesserungen sind im Interesse aller Beteiligten vor Ort, die sonst die Praxisferne der Bundesebene ausbaden müssten. Das Verfahren muss möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Der Verwaltungsaufwand ist nämlich für die vielen tausend Einzelbescheide über jeweils 30 € Teilhabeleistung unverhältnismäßig hoch. Diese Bescheide müssen je nach Fall mehrmals im Jahr erlassen werden. Die Kommunen dürfen nicht nur ein verlängerter Arm der Bundesagentur für Arbeit sein.

Für die SPD-Stadtratsfraktion   Für die Stadtratsfraktion B90/Die Grünen – rosa liste
Costas Gianacacos
Christian Müller
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller