Pressemitteilung | 15.04.2021

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietpreisdeckel

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels erklärt Fraktionsvorsitzende Anna Hanusch:

„Dies ist kein guter Tag für die Mieter*innen, nicht nur in Berlin, sondern in allen deutschen Ballungsräumen, in denen der Wohnungsmarkt aus den Fugen geraten ist – also auch München. Große Kommunen haben oft gar keine andere Wahl als alle rechtlichen Möglichkeiten des Mieterschutzes auszuloten, wenn sie Menschen mit geringerem oder normalem Gehalt vor Spekulation und einer sich immer schneller drehenden Mietpreisspirale schützen wollen. 
Da nun die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes höchstrichterlich festgestellt ist, steht die Bundesregierung umso mehr in der Pflicht, endlich die dramatischen Fehlentwicklungen in der Wohnungsfrage anzuerkennen und von ihrer Zuständigkeit Gebrauch zu machen – und beispielsweise die Mietpreisbremse nachzuschärfen und zu entfristen.
Ergänzend zu bundesweiten Lösungen brauchen aber auch die Kommunen noch mehr Spielräume, um zielgenauer vor Ort eingreifen zu können. Die Ursache der hohen Mieten liegt in der massiven Spekulation mit Grund und Boden. Auch hier fehlt in der aktuellen Koalition im Bund der Wille zu wirksamen Maßnahmen – die aktuelle Gesetzesnovelle zur Grundsteuer ist leider ein zahnloser Tiger!“