Antrag | 25.08.2017

Bonusgeschosse für stadtplanerisch erwünschte Erdgeschossnutzungen

Antrag

Bauherren erhalten ein um ein Geschoss höheres Baurecht, wenn sie stadtplanerisch gewünschte Nichtwohn-Nutzungen im Erdgeschoss realisieren. Dies soll für Läden, Büros, Ateliers oder soziale Nutzungen gelten.

 

Begründung:

Seit vielen Jahren verfolgt die LH München die Zielsetzung kompakt-urban-grün. Die Urbanität vieler Neubaugebiete lässt aber zu oft zu wünschen übrig.
Während sich das Wohnen im Erdgeschoss häufig von der Öffentlichkeit abschirmt und daher häufig öde Öffentliche Räume entstehen, die nicht zum Zufußgehen oder zum Aufenthalt einladen öffnen sich gewerbliche, kulturelle oder gemeinschaftliche Nutzungen im Erdgeschoss zum Öffentlichen Raum hin und tragen so zu seiner Belebung bei.
Da eine gewerbliche, künstlerische oder eine gemeinschaftliche Nutzung im Erdgeschoss aber in der Regel eine geringere Miete einbringt, hält sich die Bereitschaft sie zu realisieren in Grenzen. Es bedarf daher häufig einer Subvention, damit die urbane Nutzungsmischung gebaut wird. Eine Möglichkeit sind die hier beantragten Bonusgeschosse, das heißt die Einräumung eines höheren Baurechts für die Realisierung von gewerblichen, kulturellen oder gemeinschaftlichen Nutzungen im Erdgeschoss.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrates