Antrag | 03.08.2010

Bier-Oligopol auf der Wiesn?

Anfrage

Bier-Oligopol auf der Wiesn?

In den Betriebsvorschriften des Münchner Oktoberfestes heißt es unter § 63:

„(…) Das Oktoberfest ist das traditionelle Münchner Volksfest mit Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier. Diese Tradition gilt es weiter zu wahren.
An Wiesnbesucher darf deshalb nur Münchner Bier der leistungsfähigen und bewährten Münchner Traditionsbrauereien (das sind derzeit: Augustinerbrauerei, Hacker-Pschorr-Brauerei, Löwenbrauerei, Paulanerbrauerei, Spatenbrauerei und Staatliches Hofbräuhaus), das dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 und dem Deutschen Reinheitsgebot von 1906 entspricht, ausgeschenkt werden. (…)“

Diese Regelung wirft die Frage auf, warum die Wahrung von Münchner Gastlichkeit und Münchner Bier derzeit nur durch die aufgeführten sechs Brauereien möglich sein soll (von denen einige im Übrigen zu international agierenden Großkonzernen gehören).
Zur Münchner Brautradition gehört auch eine Vielzahl an kleineren Betrieben, die durch diese Eingrenzung als Zulieferer und Zeltbetreiber von der Wiesn ausgeschlossen sind. Gerade angesichts des stolzen Bierpreises von zuletzt 8,60 € pro Maß Bier stünde dem Münchner Oktoberfest ein fairer Wettbewerb unter Zulassung weiterer mittelständischer und kleiner Anbieter gut zu Gesicht.

Wir fragen deshalb:

1. Welche Kriterien müssen Brauereien erfüllen, um auf dem Oktoberfest zugelassen zu werden?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Zulassungsbeschränkung auf die sechs aufgeführten Brauereien?

3. Was sind die Gründe für die Ablehnung anderer Münchner Brauereien, die ebenfalls die „Münchner Tradition wahren“?

4. Ist diese Regelung kompatibel mit (EU-)Wettbewerbsrecht?

5. Wie viele Unternehmen haben sich bisher um den Bierverkauf und / oder Zeltbetrieb auf der Wiesn beworben? Wie viele dieser Brauereien erfüllten die Kriterien des Münchner und des Deutschen Reinheitsgebotes? Wie viele davon waren Münchner Brauereien?

6. Gab es Betriebe, die beide Reinheitskriterien erfüllt haben und abgelehnt wurden? Falls ja, mit welcher Begründung?

7. Wie ist der Begriff „leistungsfähige und bewährte Traditionsbrauerei“ konkret definiert?

Dr. Florian Vogel
Lydia Dietrich