München soll die Einführung der umstrittenen Bezahlkarte für Geflüchtete aussetzen. Das wollen die Fraktionen Die Grünen – Rosa Liste und Die Linke/Die Partei mit einem Stadtratsantrag erreichen. Hintergrund ist eine Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg. In der Hansestadt gilt für Geflüchtete, wie auch in Bayern, eine Bargeldobergrenze von 50 Euro. Nun hat das Gericht aber klargestellt: Diese pauschale Festsetzung ist rechtswidrig. Die Fraktionen fordern deswegen, dass das Sozialreferat die Bezahlkarte nun so lange nicht einführt, bis ihre Rechtmäßigkeit letztinstanzlich geklärt ist.
Schon seit längerem üben beide Fraktionen Kritik daran, wie der Freistaat die Bezahlkarte für Geflüchtete umsetzt. Sie ist nicht nur entmündigend für die Betroffenen, sondern auch für die Verwaltung mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Das letztinstanzliche Urteil in Hamburg steht noch aus. In seiner Eilentscheidung hat das Sozialgericht bereits sehr klar gemacht, dass die Bezahlkarte in dieser Form mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Grundrechte verstößt. Geklagt hatte eine Familie, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht ist.
Bayern hat seine Bezahlkarte für Geflüchtete sehr ähnlich konzipiert. Es ist daher wahrscheinlich, dass auch Gerichte in Bayern oder auf Bundesebene eine ähnliche Entscheidung treffen. Nichtregierungsorganisationen und Jurist*innen haben zudem bereits im Vorfeld auf viele rechtliche Probleme hingewiesen. Für die Münchner Verwaltung entsteht deshalb ein hohes Risiko, die Bezahlkarte nach einer Gerichtsentscheidung wieder rückabwickeln zu müssen.
Clara Nitsche, stellvertretende Fraktionsvorsitzende Die Grünen – Rosa Liste: „Der Freistaat hat die Bezahlkarte so gestaltet, dass sie Menschen entmündigt und die Verwaltung unnötig belastet. Das Urteil aus Hamburg bestätigt nun das, was wir als Grüne – Rosa Liste schon immer gesagt haben: Die Bezahlkarte verstößt in ihrer jetzigen Form mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen Grundrechte. Das Sozialreferat darf nun kein Risiko eingehen und muss die Einführung aussetzen!“
Thomas Lechner, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke/Die Partei: „Dieses Urteil ist eine deftige Watschn für die CSU. Anstatt Aktivist*innen zu kriminalisieren, welche Bargeld-Umtauschaktionen für die Bezahlkarte organisieren, sollte sie diese Plastikkarten schleunigst wieder einstampfen, endlich die Arbeitsverbote aufheben und mit einer besseren Sprachförderung dafür sorgen, dass eine gezielte Förderung beruflicher Orientierung in Richtung Fachkräftemangel möglich wird und eine echte Integration gelingen kann.“