Pressemitteilung | 12.07.2024

Besserer Schutz für ungewollt Schwangere

Es ist ein Fortschritt für weibliche Selbstbestimmung: Der Bundestag hat kürzlich den Gesetzesentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verabschiedet. Frauen, die ungewollt schwanger sind, werden dadurch besser geschützt. Es gilt nun als Ordnungswidrigkeit, Schwangere auf dem Gehsteig zu belästigen, wenn sie eine Konfliktberatungsstelle aufsuchen. Ein Verstoß kann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Die Fraktion Die Grünen – Rosa Liste begrüßt, dass die Ampel hier Rechtssicherheit geschaffen hat.

Frauen, die vor der Entscheidung stehen, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen, befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Vor Beratungsstellen werden sie trotzdem oftmals von Aktivist*innen bedrängt, die ihre Entscheidung beeinflussen wollen. Dadurch wird auch den Mitarbeitenden der Beratungsstellen die ohnehin schon sehr anspruchsvolle Arbeit erschwert. Bislang fehlte Kommunen aber der rechtliche Rahmen, um derartige Belästigungen zu unterbinden.

Künftig kann in diesen Fällen ein Bußgeld verhängt werden: Gegen diejenigen, die Schwangere im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich von Beratungsstellen und Arztpraxen belästigen, oder Frauen bedrängen, die auf dem Weg in eine Klinik sind. Aber auch gegen Personen, die Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Durch diesen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen wird es möglich, dass das Kreisverwaltungsreferat als Ordnungsbehörde auch präventive Maßnahmen ergreifen kann.

Judith Greif, Stadträtin: „Wir drängen in München seit langem darauf, einen Rechtsrahmen zu bekommen, der ungewollt schwangere Frauen in dieser Ausnahmesituation besser schützt. Ich bin froh, dass die Ampelregierung die Gesetzgebung nun angepasst hat und so die Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärkt. Auch Mitarbeitende von Konfliktberatungsstellen werden dadurch entlastet. Ihre Arbeit ist anspruchsvoll, immens wichtig und muss unbedingt gestärkt werden.“