Pressemitteilung | 24.10.2023

Berlin schafft Erleichterungen für die Verkehrswende

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag eine Reform des  Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die den Städten und Gemeinden größere Spielräume bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs einräumt. Dies geschieht, indem das Gesetz neben der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats soll die Straßenverkehrsordnung noch in diesem Jahr geändert werden, damit den Kommunen beispielsweise die Einführung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen oder Zebrastreifen erleichtert wird. Auch eine Erprobung sogenannter Blue Lanes – Fahrspuren, die für besonders klimafreundliche Fahrzeuge reserviert sind – wird den Kommunen ermöglicht.

Dazu sagt die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – Rosa Liste, Mona Fuchs: „Dies ist eine wirklich gute Nachricht für München, denn viele Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wurden bisher durch die Pflicht zum Nachweis einer konkreten Gefahrenlage erschwert. So kann z.B. für Verbindungsstrecken zwischen zwei Tempo-30-Zonen bis zu einer Länge von 500m – das dürfte in München gar nicht so selten sein – künftig ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden. Damit wird das unsinnige Beschleunigen und Abbremsen auf solchen Strecken unterbunden, und der Verkehr kann besser fließen. Schade aber, dass es bisher keine Verständigung über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gegeben hat.“

Und Jamila Schäfer, Grüne Bundestagsabgeordnete aus München sagt: „München bekommt nun endlich die lang ersehnten Spielräume für die kommunale Verkehrsplanung. Mit den heutigen Beschlüssen schaffen wir lästige Bürokratie aus dem Weg und ermöglichen sicheren und klimafreundlichen Verkehr auch bei uns in der Stadt. Ich freue mich, dass die historisch größte Reform des Straßenverkehrsrechts nun gelungen ist.“