Anfrage | 10.01.2019

Abschleppen von Fahrzeugen die unberechtigt auf Behindertenstellplätzen stehen – Erfolg oder Frust?

Anfrage

Für viele Menschen mit Behinderung ist es ein regelmäßig wiederkehrendes Ärgernis: Die ausgewiesenen Behindertenstellplätze sind mit Autos zugeparkt, welche keine Berechtigung haben. So mancher verpasste Termin, so manche ungetätigte Besorgung oder so manches Zu-spät-kommen in der Arbeit lässt sich darauf zurückführen, dass Menschen mit Behinderung nicht auf einem Behindertenparkplatz parken konnten und einen weiter entfernten Stellplatz benutzen mussten. Wird die kommunale Verkehrsüberwachung des KVR von den Menschen auf dieses Problem angesprochen, lautet die Aussage meistens, dass dies Sache der Polizei sei und sie gar keine Befugnisse zum Abschleppen habe. Lediglich ein Bußgeld von 30 € kann von Seiten der Stadt verhängt werden, was an der aktuellen Situation vor Ort jedoch nichts ändert. Die kommunale Verkehrsüberwachung kann den Vorgang des Abschleppens bei der Polizei anregen, die Polizei kann dann das Abschleppen bei einem Abschleppunternehmen anordnen und die kommunale Verkehrsüberwachung bleibt derweil vor Ort. Dies ist eine aufwendige Prozedur, die manchmal mehrere Stunden dauern kann, da die Abschleppfahrzeuge oft nicht sofort verfügbar sind. Dies bindet Kräfte sowohl bei der Polizei (wenn sie vor Ort ist) als auch bei der kommunalen Verkehrsüberwachung (wenn sie vor Ort ist und warten muss, bis die Polizei das Abschleppen anordnet und tatsächlich abgeschleppt wird). Von vielen behinderten Menschen ist daher zu hören, dass die Polizei solche Aufgaben in der Priorität sehr weit unten ansiedelt und manchmal sich diesem Thema gar nicht annimmt.

Daher fragen wir:

1: Erhebt die LHM und/oder die Polizei Zahlen darüber, wie oft Behindertenstellplätze mit nicht berechtigten Fahrzeugen beparkt sind?

2: Wenn 1 bejaht wurde: Bitte um Auflistung der Zahlen für die letzten Jahre

3: Trifft es zu, dass das KVR nur Strafzettel ausstellen, jedoch kein Abschleppen anordnen kann, wenn ein Falschparker auf einem Behindertenstellplatz angetroffen wird?

4: Würde das KVR sich wünschen, dass Abschleppen von Falschparkern auf Behindertenstellplätzen selbst anordnen zu dürfen?

5: Wenn 4 bejaht wurde: Wie könnte das KVR diese Befugnis erhalten? Kann die Stadtspitze sich an geeigneter Stelle (Deutscher Städtetag / Bayerischer Städtetag) dafür einsetzen, dass die Kommunen diese Befugnis (neben der Polizei) auch erhält?

6: Trifft es zu, dass das Abschleppen von Falschparkern einen Vorgang mit erheblichem zeitlichen Aufwand darstellt und daher große Ressourcen der Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung bindet?

7: Trifft es zu, dass die Polizei in manchen Fällen das Abschleppen von Falschparkern auf Behindertenstellplätzen nicht durchführt?

8: Wenn 7 bejaht wurde: Warum?

9: Welche Maßnahmen können sich KVR und Polizei vorstellen um das Falschparkern auf Behindertenstellplätzen effizienter zu unterbinden?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Initiative:

Oswald Utz
Jutta Koller
Anna Hanusch
Sebastian Weisenburger
Katrin Habenschaden
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Sabine Krieger
Sabine Nallinger
Anja Berger

Mitglieder des Stadtrates