Antrag
- Der Oberbürgermeister weist die Lokalbaukommission an, den Neubau von drei
Stadthäusern im Rückteil des Innenhofs Lindenschmitstr. 25, Fl.Nr. 10657/6 zu überprüfen. - Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wird aufgefordert, den Baumbestand im Hinterhof aus landeskundlichen Gründen als Naturdenkmal auszuweisen.
- Der Oberbürgermeister wird dringend gebeten, sich über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass der Schutz von Bäumen und Grün im Baugesetzbuch endlich den rechtlichen Status erhält, der zwingend notwendig ist, um Klimaanpassungsmaßnahmen nicht nur beschließen, sondern auch umsetzen zu können.
Begründung:
Der geplante Neubau im Hinterhof der Lindenschmitstraße 25 wurde ohne Zuwegung
genehmigt. Die Zuwegung wurde bislang planerisch nicht dargestellt. Für eine zwingend
notwendige Zuwegung müssten Eingriffe in das denkmalgeschützte Bestandsgebäude
erfolgen.
Zudem ist nicht ersichtlich, wie der Brandschutz generell bei einer Hinterhofbebauung
sichergestellt werden kann. Unklar ist außerdem, welches Gebäude als Bezugsgebäude
nach §34 Bauen im Innenbereich herangezogen und welcher Quartiersumgriff gewählt
wurde.
Die UNB sollte daher bis zum Abschluss der Überprüfung der Baugenehmigung keine
Fällung von Bäumen genehmigen und den Baumbestand im Hinterhof in seiner Gesamtheit
als Naturdenkmal ausweisen.
Nach aktueller Rechtslage steht Baurecht immer noch über dem Baumschutz. Der Erhalt
von großen Bäumen mit hohen Grünvolumen ist die wirksamste Klimaanpassungsmaßnahme.
Die Genehmigungsbehörden der Kommunen brauchen daher endlich eine klare
rechtliche Handhabe den auch für das Gemeinwohl wichtige und wertvollen Baumbestand
erhalten zu können.
| Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt |
| Sibylle Stöhr Anja Berger Mona Fuchs Paul Bickelbacher Angelika Pilz-Strasser Sebastian Weisenburger Ursula Harper Florian Schönemann Christian Smolka Mitglieder des Stadtrates |